Wie ist das hier rechtlich, darf ich darauf bestehen, dass die Person die Anzahlung persönlich abholen kommt da ich keine Zeit habe um extra zur Bank zu gehen?
Hallo! Jemand hat einen Termin gemacht und will ihn nun doch nicht wahrnehmen. Ana Zahlung wurde im Dezember überwiesen. Termin war eigentlich Anfang Februar. Die Person hat kurzfristig abgesagt und will jetzt die Anzahlung zurück überwiesen haben.
ich arbeite jedoch 24/7 und habe danach auch keine Lust mehr noch extra zur Bank zu fahren, da die Filiale etwas weiter weg ist von da wo ich wohne und arbeite.
Weil ich wegen der Anzahlung nicht rummache habe ich auf die Nachfrage der Person gesagt, dass sie ihre Anzahlung zurück haben kann und im laufe dieser oder nächster Woche das Geld persönlich abholen kann und mir dann eben unterschreiben muss, dass sie die Anzahlung zurück erstattet bekommen hat.
sie meinte, dass sie keine Lust hat es abzuholen und ich es überweisen soll und das ja auch spät abends möglich sei.
(die Person wohnt mit dem Auto oder mit den öffentlichen verekehrsmitteln 15 min weg und wäre auch so zu dem Termin gekommen)
Ist das rechtlich legitim, wenn ich eine Überweisung ablehne und sage dass ich dafür keine Zeit habe und sie es persönlich abholen kommen kann?
Wieso machst du das so kompliziert? Ich würde das sein lassen, wenn das so kompliziert ist.
Sie will doch ihr Geld zurück haben :D was soll ich denn tun? Ich sag da wegen 100 Euro jetzt nicht, dass sie ihre Anzahlung nicht bekommt
12 Antworten
Nie etwas überweisen, immer Barzahlung und Abholung. Das ist das sicherste!
Ich würde niemals irgend jemand eine Anzahlung für irgend etwas geben. NIE!
Wenn ich mir ansehe, wie viel Zeit du hier aufwendest, um mit jedem Antwortgeber hier zu diskutieren, dann ist es kaum zu glauben, dass du keine Zeit hast, die Überweisung zu tätigen.
Du willst dich einfach nur quer legen.
Ich war zudem seit über 20 Jahren nicht mehr auf einer Bank um eine Überweisung zu tätigen. Das mache ich natürlich online.
Du kannst natürlich darauf bestehen, dass die Person vorbei kommt (wer sollte dich daran hindern?), rechtlich durchsetzen kannst du es nicht.
Die Person hat überwiesen und sofern ihr Euch über eine andere Zahlungsart nicht einig werdet, dann hat die Rückgabe der Zahlung auf die gleiche Art zu erfolgen, wie die Zahlung.
Persönliche Übergabe von Bargeld. Sind wir wieder im Mittelalter?
Nein natürlich ist das nicht legitim. In bar wird sowas nicht mehr ausgezahlt. Überweise ihr das. Du hast schon mal was von der Erfindung namens „online Banking“ gehört? Wer fährt heute noch in die Bank um eine Überweisung zu tätigen?
Für eine Überweisung braucht man doch nicht extra zur Bank zu fahren.
Wenn du kein Onlinebanking nutzt, dann kannst du den Auftrag auch per Post an deine Bank schicken.
Frage genau lesen. Es geht hier um einen Tattoo-Termin, und der Fragesteller ist der Anbieter/Verkäufer, der eine Anzahlung zurückzahlen muss.