Anwärterbezüge noch nicht gezahlt?


08.09.2024, 12:27

Da ich auch laufende Kosten habe!

2 Antworten

JEDER "normale" Arbeitnehmer und Azubi bekommt sein Gehalt am ENDE des Monats. Dass Beamte ihre "Alimentation" bereits im voraus bekommen, ist ja schon die absolute Ausnahme. Dann musst du eben einmal einen Monat kürzer treten.


Ja4jonny 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:31

Außerdem würden mir dann im nächsten Monat 2 Bezüge aufeinmal gezahlt. Trotzdem ist das nicht der Zweck einer Alimentation.

DerHans  08.09.2024, 12:35
@Ja4jonny

Wer eine neue Stelle anfängt, hat ja in der Regel noch sein Gehalt aus der vorherigen Beschäftigung zur Verfügung. Oder du lebst noch zu Hause und verhungerst auch nicht gleich.

Ja4jonny 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:38
@DerHans

Hans. Falls du meine Frage vollständig interpretiert hättest, wüsstest du, dass ich eine Lehre angefangen habe und daher kein Gehalt aus einem vorigen Arbeitsverhältnis besitze.

Aber dafür habe ich dich gerade aufgeklärt.

DerHans  08.09.2024, 12:42
@Ja4jonny

Noch mal, jeder andere AZUBI bekommt sein gehalt erst am ENDE des Monats. Der muss das auch überbrücken.

Du jammerst da auf einem SEHR HOHEN Niveau

Ja4jonny 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:46
@DerHans

Du erkennst den Unterschied zwischen Anwärtern und Azubis nicht.

WIR haben ein Recht auf Vorrauszahlungen.

Und wir bekommen auch kein Gehalt, sondern Bezüge lieber Hans.

Das sind Unterschiede!

Ja4jonny 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:48
@DerHans

Dies haben meine Ausbilder selbst bestätigt. Also predige jemand anderem deine unnötigen und zugleich inkorrekten Aussagen!

DerHans  08.09.2024, 12:48
@Ja4jonny

Dann solltest du ja auch informiert worden sein, wo dein Beschwerdeanlaufpunkt ist. Viel Spass bei deiner weiteren Ausbildung. Querulanten sieht man überall gerne.

Ja4jonny 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:50
@DerHans

Ach Hans. Du hast keine Argumente und versuchst auf intelligent zu wirken. Jedoch sind deine Aussagen von Sinnen befreit und laberst wie ein Intelligenzallergiker herum.

Ja4jonny 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 12:30

Du hast anscheinend den Sinn und Zweck meiner Frage nicht bestanden.

Deshalb bist du auch kein Beamter geworden.

Ich habe laufende Kosten und zudem stehen mir diese Anwärterbezüge im Vorraus zu, wie bei jedem anderen, die diese Ausbildung begonnen haben.

Ich habe meine ersten Bezüge am Tag der Vereidigung in bar bekommen...


Ja4jonny 
Beitragsersteller
 08.09.2024, 21:27

Wann war das? Ich arbeite in NRW und eine Auszahlung in Bar ist unwahrscheinlich, da man extra die Bankverbindung angegeben hat.