Ratenzahlung in Höhe von 200 trotz Jobcenter?
Hallo Leute,
meine bekannte hat einen Ratenplan erhalten (Gesamtforderung 1,900€)
in Höhe von 200€ monatlich zu zahlen.
Sie lebt vom Jobcenter was der Gegenseite bekannt war.
Sie hat geweint und gesagt sie kann keine Rate von 200€ zahlen.
Die Gegenseite droht mit einer Pfändung sollte sie der Zahlung von 200€ nicht nachgehen.
Sie lebt ja vom Jobcenter, ist da die Rate nicht zu hoch und darf sie sowas überhaupt reingesteckt bekommen?
zumal ich es auch komisch finde , da sie sehr bemüht ist und die Gegenseite ihr sogar droht zu pfänden sollte man nicht zahlen.
sie hat ein kleines Kind.
12 Antworten
Eine Ratenzahlung zum Kauf einer Sache? Dann muss sie eben überlegen, ob sie diese Sache wirklich braucht.
Eine Ratenzahlung aufgrund von Schulden? Dann soll sie ein Gegenangebot machen über das was sie zahlen kann.
Pfändbar ist bei ihr nichts, wenn der Gegenvorschlag nicht angenommen wird, machts sie nen Pfändungsschutzkonto und lässt den Gläubiger auflaufen, es ist nichts bei ihr zu holen. Dann kommt alle 2 jahre ein Gerichtsvollzieher um zu Prüfen ob und was sich an ihren Lebensumständen geändert hat und ob sie zahlen könnte.
zum Rumheulen gibts da nichts.
Die Entscheidung trifft jeder selber, der Schulden macht.
Und gerade, wenn es wie hier scheinbar die Schulden vom Ex waren, sollte sich die Fragestellerin nicht unter Druck setzen lassen.
Wenn die Fragestellerin in Lohn und Brot steht, sind 2000 € schnell abbezahlt, solange muss sich der Gläubiger eben gedulden wenn er nicht auf die Gegenforderung eingeht.
Vorstellbar währen in meinen Augen 50 € und wenn sie Arbeit findet, kann man immer noch aufstocken.
Gegenfrage: Darf man denn einfach Schulden machen und dann nicht zurückzahlen, nur weil man vom Jobcenter abhängig ist?
Der Gläubiger hat ein Recht auf Rückzahlung seiner Forderung und kann die Raten festsetzen wie er will. Die finanziellen Möglichkeiten des Schuldners müssen den Gläubiger auch nicht unbedingt interessieren.
Ratenzahlung ist ein Entgegenkommen des Gläubigers. Auch das muss dieser nicht machen.
Hi,
Ich kann auch nur zur Schuldenberatung raten dann hat ein Rechtsanwalt an ihrer Seite und ist auch erstmal aus der Schussbahn. Rechtlich ist das leider so möglich, wobei sich die Frage stellt ob im Fall des Falles überhaupt was gepfändet werden kann. Ich würde als erstes zur Bank gehen und ein P- Konto machen, dann hat ein gewissen Betrag der geschützt ist. Dann ab zur Arge und um Unterstützung für eine Schuldnerberatung fragen. Bei Mietschulden oder anderen die zur Existenznot führen kann auch ein Darlehen beim Amt beantragt werden.
Sie sollte sofort und zuverlässig eine kleine Rate von 25€ zahlen, damit beweist sie ihre Zahlungswilligkeit. Mit der freiwilligen Bekanntgabe ihres Jobcenterbescheides beweist sie ihre Zahlungsunfähigkeit.
Sie muss dann Dringend ein P Konto einrichten und die Restsumme asap zusammensparen. Dann löst sie diese Schulden ab und kommt vielleicht um einen Titel und ständig auf laufende Kosten durch den Gerichtsvollzieher herum
Viel zu hoch. Sie muss denen klar machen, dass das nicht geht, aber auf die harte Tour. Leider muss ich Ihr Ratenangebot ablehnen, die Summe ist absolut nicht aufbringbar und in meiner Lage völlig realitätsfern. Ich biete Ihnen max. 50 € im Monat - ansonsten kann ich Ihnen nur die amtliche Vermögensauskunft anbieten. Dann gibt es erstmal 3 Jahre überhaupt nichts für Sie, da ich unpfändbar bin. So in etwa, Punkt.
Ratz fatz geht das mit einer erheblichen Senkung der Raten. Mit Pfändung drohen die immer, das ist Standard.
Das ist ja dann ein schönes Leben mit dem Gerichtsvollzieher im Nacken. Ich finde schon das es da etwas zu heulen gibt.