Freistellung als Pflegeperson?

2 Antworten

Du kannst dir eine sogenannte Familien-Pflegezeit bei deinem Arbeitgeber beantragen.

Lese hier:

Pflegezeit - Freistellung bis zu sechs Monate

Mit der Pflegezeit können sich Beschäftigte bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise von der Arbeit freistellen lassen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen.

Die Pflegezeit kann für pflegebedürftige nahe Angehörige mit mindestens Pflegegrad 1 in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege in häuslicher Umgebung stattfindet. Für diese Zeit besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben zu beantragen. Das Darlehen mindert den Einkommensverlust.

Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber Arbeitgebern mit 15 oder weniger Beschäftigten.

oder hier:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/alles-fuer-pflegende-angehoerige/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf-10918

Hier die Gesetze dazu:

hier § 2

https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__2.html

und hier § 3

https://www.gesetze-im-internet.de/fpfzg/__3.html

Du könntest aber auch einen ambul. Pflegedienst mit ins Boot holen. Dann wäre das Pflegegeld auf Kombileistung um zustellen.

Grüße von einem Pflegedienstleiter