Antrag auf pädagogische Versetzung nach Notenkonferenz?

1 Antwort

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Man hat ja immer vier Wochen nach Zeugnisausgabe, um Widerspruch gegen den Verwaltungsakt Nicht-Versetzung einzulegen.

Vermutlich musst Du den Weg gehen, damit die Zeugniskonferenz erneut tagt.

Was ist denn Dein Argument und in welcher Klasse bist Du?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – ehemals komm. Oberstufenkoordinator, Stunden-/Vertretungspla

MisterLOLMC 
Beitragsersteller
 21.07.2022, 13:13

Hallo und erstmal danke für die Antwort.

Ich bin gerade in der E-Phase im Gymnasium und bin wegen einem Todesfall in der Familie im zweiten Halbjahr schlechter geworden.

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markus632  21.07.2022, 13:36
@MisterLOLMC

E-Phase ist schlecht, da es dabei ja nicht nur um die Versetzung sondern auch um die Berechtigung für die Q-Phase geht, bei G8 außerdem um die mittlere Reife. Versuchen solltest Du es natürlich.

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MisterLOLMC 
Beitragsersteller
 21.07.2022, 22:15
@markus632

Nochmal danke für die Antwort aber wie funktioniert das mit dem Widerspruch einlegen? Kennst du vielleicht eine Website auf der ich alle wichtigen Informationen finden kann?
Danke schonmal im Voraus

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markus632  21.07.2022, 22:34
@MisterLOLMC

Nein, ich kenne in Hessen keine. Eigentlich muss die Schule Dich da auch beraten.

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MisterLOLMC 
Beitragsersteller
 27.07.2022, 20:27
@markus632

Nochmal eine Rückfrage: Ich bin in einem Fach bei 4 Punkten, wäre es also sinnvoller gegen die Einzelne Note oder gegen die Versetzung im allgemeinen einen Widerspruch einzulegen, da ich vor allem in dem Fach eine Klausur kurz noch dem Todesfall geschrieben habe?

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