Anschrift bei Rechnungen?
Ich führe seit ein paar Monaten meinen eigenen online Store. Durch den Versand hab ich natürlich auch immer die Anschrift der Kunden erfasst und konnte diesen so auf die Rechnung schreiben. Wenn ich jetzt aber ein echtes Geschäft auf mache, muss ich dann bei jedem Kunden nach seiner Adresse etc. fragen? Das auf Kleinbetragsrechnungen die Anschrift und der Name fehlen darf ist mir schon klar. Was ist aber wenn ein Kunde jetzt für über 250€ bei mir im Geschäft etwas kauft? Ich kann mich nicht dran erinnern dass ich jemals irgendwo meine Adresse in einem Laden hinterlassen habe. Kann mir jemand helfen? Wie hab ich die Rechnung in so einem Fall auszustellen?
6 Antworten
Wenn du ein Ladengeschäft hast, dann hast du ne Registrierkasse oder PC-Kasse wo du die Verkäufe erfasst und dem Kunden einen Kassenzettel ausdruckst. Wie bei Aldi und Lidl auch
Wenn der Kunde ein Unternehmer ist und für € 250 oder mehr einkauft, musst du ihm eine "richtige" Rechnung mit Namen und Anschrift ausstellen. Nur mit dem Kassenbon kann er nämlich sonst keine Vorsteuer geltend machen.
Bei Privatkunden ist es egal. Da reicht immer der Kassenbon. Außer der Käufer möchte aus irgend einem Grund eine vollständige Rechnung
Wenn jemand bei dir im Laden was kauft und aucb direkt bezahlt, dann hat man im Normalfall eine Kasse die einen Bon ausstellt mit dem Namen des Ladens, um zurück zu verfolgen woher das gekaufte Produkt kommt, falls es mal zu einem Umtausch kommt. Du stellst einfach eine Rechnung aus, geht auch mit Quittungszetteln, da kommt der Name von deinem Laden drauf und der Betrag
Nein wieso denn? Wenn jmd online bestellt ja, damit der Brief dort an kommt wo er hin soll, aber wieso denn im Geschäft? Hab ich noch nie machen müssen. Wir haben sogar kleine Boutiquen, die schreiben nur Quittungszettel auf so einem Block für einen Euro, da muss man die Anschrift auch nicht angeben. Oder hat euch bei rewe jemals jmd nach deiner Adresse für den Kassen bon gefragt?
wieso Rechnung, bei Barzahlung hab ich nie nach Name gefragt.
bekommst du bei Rewe und Co auch nicht. da reicht der Kassenzettel.
oder die gute alte handgeschriebene Quittung.
Du musst Dich zum Thema Datenschutz mal schlau machen. Daten, die der Kunde nicht geben will, kannst Du nicht einfordern, wenn sie nicht unbedingt nötig sind.
Du stellst etwas her und sollst es bei Fertigstellung anliefern. Dazu brauchst Du Name und Adresse.
Du verkaufst säckeweise Obst, die der Kunde gleich mitnimmt und bar zahlt. Da brauchst Du keine Daten des Kunden.
Die Höhe des Preises ist nicht unbedingt entscheidend, ob Du Daten einfordern musst/darfst. Du kannst ja durchaus für ein paar Tausend Euro im Großmarkt einkaufen und bar bezahlen. Da muss nicht zwangsweise Dein Name auf einer Rechnung auftauchen, wenngleich das meist sinnvoll ist.
Aber mir geht es um die Steuer. Ich bin doch verpflichtet eine Rechnung auszustellen mit meinem Namen und der Anschrift und dem Namen und der Anschrift des Kunden