Warum muss man beim Umtausch von Ware seinen Namen + Anschrift hinterlassen...?
Jedes Mal, wenn ich Ware umgetauscht bekomme (aus unterschiedlichen Gründen: mangelhafte Ware, Kauf mit Irrtum, ...), erhalte ich einen Kassenzettel, auf welchem ich unten meinen Namen und Anschrift hinterlassen muss. Diesen "Kassenzettel" behält dann das Geschäft. Jedes Mal vergesse ich nachzufragen, wozu das dient, weil es schnell gehen muss, da man ja meist ein "Hindernis" für die kaufende Gesellschaft darstellt und darum nicht extra viel Zeit in Anspruch nehmen möchte. Wisst ihr vielleicht, wozu die Geschäfte die Daten benötigen? Kann ich es auch verweigern, meine Daten zu hinterlassen? Und was passiert bei vorsätzlichen Falschangaben?
14 Antworten
Ich habe schon mal einen Kontrollanruf bekommen. Ich wurde gefragt,ob ich etwas umgetauscht hätte und ob ich mit dem Service zufrieden war. Vermutlich sollen die Mitarbeiter so überwacht werden.
Nein, warum ich ihn umgetauscht habe wurde nicht gefragt. Es war das schwedische Bekleidungsunternehmen
Wahrscheinlich zu Kontrollzwecken gegenüber dem eigenen Personal oder eventuell um Zugriff auf den Kunden zu haben, falls es Ungereimtheiten gibt. Allerdings werden die Angaben nicht geprüft und strafbar ist eine Falschangabe in dem Zusammenhang auch nicht, also alles in allem eine recht sinnlose Aktion.
das dient zur absicherung der kassierin - verkäuferin. somit kann sie die retourware und somit oftmals geldrückgabe erklären bzw. zuordnen. vielleicht auch zur kontrolle der kunden - könnte ja sein, dass ein und derselbe kunde immer wieder etwas retour gibt.
Zum Einen können die Geschäfte dadurch kontrollieren, ob tatsächlich Ware zurückgegeben wurde und im Weiteren wird dieser4 Nachweis auch für das Finanzamt benötigt, weil dadurch der zu versteuernde Umsatz reduziert wurde.
Bei falschen Angaben machst Du Dich der Urkundenfäschung schuldig.
Bis zum letzten Satz nachvollziehbar, allerdings ist die Urkundenfälschung leider Unsinn! Nicht jeder Wisch ist eine Urkunde, und zur Angabe meiner wahrheitsgemäßen Personalien bin ich nur bestimmten Personen gegenüber gesetzlich verpflichtet!
1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Quelle: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html
Der Rücknahmebeleg ist eine Urkunde.
Du musst deinen Namen und Anschrift hinterlassen damit die an dich rantreten können wenn du die Ware beabsichtig zerstört hast z. B.... Wenn du Falschangaben machst machst du dich strafbar...
Ach ja? Und gegen welchen § des StGB verstoße ich bitte mit einer Falschangabe?
aber wie soll man bei Falschangaben den Täter herausfinden?Ich schreibe falschen Namen und Anschrift auf den Beleg...wie wollen die wissen,WER den Beleg falsch ausgefüllt hat?
und da wurde was gefragt?Ob du Artikel XY wirklich zurückgegeben hast und warum?