Anrechnung von Minijob + BAföG auf das Bürgergeld?

2 Antworten

Der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen für Kinder unter 25 Jahren der seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto gleich Netto gilt, kommt bei Schülern, Azubis und Studenten zur Anwendung.

Auch gilt dieser in einem freiwilligen Dienst wie ein FSJ - oder in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten wie z.B.nach Ende der Schulausbildung und Beginn einer Ausbildung oder Studium von 3 Monaten.

Man muss also schon einen festen Azubivertrag haben oder der Beginn eines Studiums muss feststehen, ein reines Vorhaben reicht für die Anwendung der Übergangszeit von 3 Monaten nicht aus.

Der Beginn muss dann auch innerhalb dieser Übergangszeit von 3 Monaten stattfinden, damit der erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen zur Anwendung kommen kann.

Sonst gelten die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die kämen auch zusätzlich zum erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen dazu, wenn das Erwerbseinkommen oder die Bruttovergütung in einer betrieblichen Ausbildung höher als die Minijobgrenze von derzeit 538 Euro Brutto ausfallen würde.

Beim Bafög - kannst Du auch ohne Anrechung in etwa 520 Euro Brutto im Monat in einem Minijob verdienen oder im Bewilligungszeitraum von in der Regel 12 Monaten 12 mal so viel, entsprechend ist nur, dass Du dann innerhalb des Bewilligungszeitraums von 12 Monaten nicht über etwa 6240 Euro Brutto kommst.

Kannst Du dir ja aus dem Internet suchen und genauer nachlesen, gibst Du einfach einmal ein, Zuverdienst Bafög, da findest Du sie genauen Freigrenzen.

Wenn Du dann Bafög - bekommst, hast Du unter Bürgergeld im Normalfall darauf einen pauschalen monatlichen Freibetrag von 100 Euro, darin sind 30 Euro Versicherungspauschale enthalten, der Rest müsste für ausbildungsbedingte Aufwendungen eingesetzt werden, also z.B.für notwendige Fahrkosten und Studiengebühren.

Sollten diese 70 Euro im Monat dafür nicht ausreichend, können darüber liegende notwendige nachweisbare Aufwendungen zusätzlich berücksichtigt werden.

Das wäre z.B.im Monat der Fälligkeit der Studiengebühren der Fall.

Wenn Du aber zum Bafög - zusätzlich Erwerbseinkommen erzielst, dann fallen diese pauschalen 100 Euro auf das Bafög - weg, es würde dann wie das Kindergeld unter 25 Jahren von derzeit 250 Euro auf deinen Bedarf angerechnet.

Kindergeld solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, was nicht mehr benötigt würde, wäre wieder Einkommen deiner Mutter und würde dann auf den Bedarf der restlichen BG - Bedarfsgemeinschaft angerechnet.

Du würdest dann auch unter 25 Jahren aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter fallen und müsstest dann unter Berücksichtigung des Kindergeldes welches Du noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest entsprechend anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.

Dann gilt aber durch den Wegfall des pauschalen Freibetrag von 100 Euro vom Bafög - durch das Erwerbseinkommen der erhöhte Grundfreibetrag bis auf 538 Euro Brutto gleich Netto.

Und sollte das Bruttoeinkommen durch z.B.einen Studentenjob einmal höher ausfallen, kommen zum erhöhten Grundfreibetrag bis zu 538 Euro Brutto gleich Netto weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll dazu.

Der gesamte Freibetrag wird dann theoretisch vom Nettoeinkommen in Abzug gebracht und ergibt dann das voraussichtliche anrechenbare Nettoeinkommen.

Dazu kommt dann das Bafög - und Kindergeld welches Du ggf.noch zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest.


ashleyy12 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 08:21

Dankeschön erstmal.

Eine Studienbescheinigung liegt bereits vor, ebenfalls auch dem Jobcenter. Kann es auch sein, da der Studienbeginn nicht innerhalb der 3 Monate Übergangsphase stattfindet, dass aktuell nur die normalen Freibeträge gelten ? Könnte es sich dann ab Oktober wieder ändern, wenn ich dann offiziell als Studentin zähle ?

Und zum Punkt BAföG: Würden Sie mir das empfehlen? Wenn ich es richtig verstanden habe, würde es sich ja nicht wirklich für mich lohnen oder ? Da ich ja in einer Bedarfsgemeinschaft wohne zählt das ja als Einkommen, was angerechnet wird.

Ich weiß nicht, ob Sie mir hierbei auch helfen können, aber was ich auch nicht ganz verstehe: Meine Mama bekommt bald Grundsicherung, da sie durch die Hirnaneurysmen arbeitsunfähig ist. Meine Schwester und ich bekommen jedoch weiter beim Jobcenter und bekommen Bürgergeld. Wieso ist das so ?

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ashleyy12 
Beitragsersteller
 01.09.2024, 08:31
@ashleyy12

Info: Mit 70 Euro BAföG kann ich nämlich nicht meine Studiengebühren decken, weshalb ich einen Minijob aufgenommen habe. Verdiene aber auch jeden Monat unterschiedlich. Mal mehr und mal weniger, aber nie mehr als 520 Euro Brutto im Monat.

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Schüler, Azubis und Studenten unter 25 haben aktuell einen erhöhten Freibetrag auf Erwerbseinkommen = Minijobeinkommen werden grundsätzlich nicht auf Bürgergeld angerechnet.

Für BAföG gilt jedoch ein anderer Freibetrag, da BAföG kein Erwerbseinkommen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

isomatte  01.09.2024, 06:28

Nun ist die Fragestellerin aber schlauer als vorher !

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