Anmeldung zur Änderung des Namens und Geschlechtseintrags?


06.08.2024, 19:37

Kleiner Nachtrag, da das Bild eine schlechte Auflösung hat. In der vorletzten Spalte steht „erforderliche Unterlagen“ und in der letzten „vorgelesen, genehmigt und unterschrieben“ auf diese beiden Spalten bezieht sich die Frage.

3 Antworten

Ganz ehrlich … was die Standesämter sich da für Formulare in den letzten Wochen zusammenbastelt haben, ist echt abenteuerlich. Entweder basteln sich die Standesämter selbst mit Halbwissen was zurecht oder kopieren fleißig irgendwelche Vorlagen, die irgendwer irgendwo zusammengebastelt hat.

Das Problem ist, dass da häufig schon ganz viele Kenntnisnahmen unterschrieben werden sollen, die entweder schon die Erklärung vorgreifen oder juristisch zweifelhaft bis falsch sind.

Meine Empfehlung lautet daher mittlerweile: selbst einen Brief aufsetzen. Daraus muss hervorgehen, wer du bist ([alter] Name, Adresse, Geburtstag, Geburtsort, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Kopie Personalausweis), was du willst (Anmeldung gemäß §4 SBGG zur Erklärung gemäß §2 SBGG) und dass du volljährig und geschäftsfähig bist. Unterschrift drunter und zum Standesamt schicken oder dort abgeben. Damit hast du meines Erachtens alle Erfordernisse für eine Anmeldung erfüllt.

Das ganze wird noch mal sehr anschaulich im Queer-Lexikon zusammengefasst. Ganz unten gibts auch eine Musterformulierung für den Brief.

Da trägst meine ich nicht du was ein sondern der Sachbearbeity vom Standesamt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Transfem

KarlKlammer  06.08.2024, 20:09

Am besten wird dieses Formular gar nicht genutzt.

Finde Xenia vom Queer Lexikon trifft es ganz gut:

Machs dir selbst!
Gar keinen Bock auf so Schikane. Deswegen: machs dir selbst. Keine vorgedruckten Anmeldeformulare, nix vom Amt für die Anmeldung unterschreiben, nicht deren interessante Rechtsauffassung zur Kenntnis nehmen, teilen, zustimmen oder akzeptieren. Du willst eine Erklärung nach SBGG abgeben und musst das anmelden? Machs dir selbst!

https://queer-lexikon.net/2024/08/05/nachschlag-vornamen-im-sbgg/

random264 
Beitragsersteller
 06.08.2024, 19:40

Hatte ich mir schon fast gedacht, war aber nicht sicher. Danke für die Antwort. :)

trage ein, was offensichtlich ist und der Rest ergibt sich vor Ort bei Abgabe. nimm halt Ausweiskopie mit; evtl. aber kopiert man das nur vor Ort, damit man eben keine digitalen Änderungen einbauen kann.

es dauert lt. dem langen Text auch 3 Monate, bis aus deinem Antrag ein amtliches Dokument wird.
besser jetzt schon gut überlegen, wie deine neuen Namen sein sollen, denn herumeiern ist offensichtlich Schwachfug. es dauert (auch das steht im Text) ein ganzes Jahr, bis du wieder was ändern kannst.

gewöhnlich winken Standesämter bis 3 Vornamen immer durch. nutze das und Rufnamen gibts eh nicht mehr; es geht nur um die Reihenfolge.


KarlKlammer  06.08.2024, 20:06
es dauert lt. dem langen Text auch 3 Monate, bis aus deinem Antrag ein amtliches Dokument wird.

Lustig, da steht gar nichts von Antrag.

Ich würde empfehlen das SBGG einfach mal zu lesen. Ist jetzt nicht das längste Gesetz.

Ranzino  06.08.2024, 20:12
@KarlKlammer

man kann erst 3 Monate nach Anmeldung überhaupt erklären und versichern, dass man das alles ändern will.
das kann man auch auf 6 Monate rausschieben nach Anmeldung, nur sind 3 Monate immer einzuhalten.