Anhänger fahren mit B?

2 Antworten

Nutzlast ca.: 1.586 kg; Leergewicht ca.: 414 kg

Alles belanglos.

§6 FeV:

(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Klasse B: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs plus das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers dürfen 3,5t nicht überschreiten.

Bei einem zGG des Anhängers von 2t beibt für das Zugfahrzeug nur ein zGG von 1,5t. Da dein PKW bereits 1,7t wiegt, liegt dessen zGG folglich über 1,5t.

Du darfst den Anhänger zumindest mit diesem Fahrzeug nicht ziehen.

Fahrzeug und Anhänger darf nicht zusammen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.5t übersteigen.

Wenn dein Anhänger hier 2.000kg hat darf dein Fahrzeug ein Maximalgewicht von 1.500kg haben. Das ist also nicht wirklich viel, da wiegt schon ein Golf mehr ...