Anhängerlast 1000kg, darf ich einen leeren Anhänger Gesamtgewicht 1350kg ziehen?
Ich habe einen Golf v mit einer Zuglast von 1000kg. Darf ich damit einen leeren Anhänger mit 1350kg Gesamtgewicht fahren.
5 Antworten
Hallo!
Hier wurde so einiges verwirrendes erzählt!
Was wiegt der Anhänger im Leerzustand?
Auch ist es wichtig, ob dies ein gebremster, oder ungebremster Anhänger ist. Da unterscheidet sich die erlaubte Zuglast deutlich.
Ein weiterer wichtiger Faktor ist die Stützlast.
Wenn das Leergewicht des Anhängers unter 1000kg liegt, darfst Du ihn mit Deinem Auto ziehen. Diese Angaben findest Du auf der Metallplakette am Anhänger.
Du darfst ihn allerdings nur bis zu einem Gesamtgewicht von 1000kg beladen. Auch wenn der Anhänger selber für ein Gesamtgewicht von 1350kg, oder mehr ausgelegt ist.
Schau dazu mal hier:
https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/auto-kaufen-verkaufen/kauftipps/anhaengelast/
https://www.bussgeldkatalog.de/anhaengelast/
https://www.anhaenger-schuhknecht.de/pdf/stuetzlast.pdf
Weiteres dazu findest Du per Suchmaschine:
https://www.google.com/search?q=zul%C3%A4ssige%20anh%C3%A4ngerlast
Meine Kenntnisse dazu beziehen sich auf meinen Vater, bzw. seinen gebremsten 1T-Anhänger, der mit selbst gefällten Holz beladen wurde. Und der desweiteren einen Boot auf einem gebremsten Trailer besitzt. Ich war (damals) immer nur Beifahrer, bzw. "schwer genervte" Hilfskraft ("Quasi-Sklave"), wenn es ins "Holz" ging.
Gruß
Martin
Das wird sicherlich stimmen.
Es ging mir um die grundsätzliche Nennung des Begriffs, welcher auch in den Kfz-Papieren auftaucht.
Der Trailer, auf dem dieses Boot meines Vaters (beim Kauf) montiert war, ist ein ungebremster gewesen und wäre deswegen "ein klein wenig" über die Kapazität des PKWs hinaus gegangen... Mein Vater hat diesen Trailer dann nachträglich umgerüstet.
Wenn gemeint ist: Der leere Anhänger hat ein "zulässiges Gesamtgewicht 1350" dann ja. Die zulässige Anhängelast des PKW bezieht sich immer auf das Reale Gewicht des Anhängers.
Übrigens zählt dabei das Gesamtgewicht des Anhängers, zu beachten sind auch die Achslasten. Ein Anhänger kann z.B. 1050 kg schwer sein, Achslast 1000 und Aufliegelast 50 kg. Die 50kg erhöhen dann die Zuladung bzw. Achslast des Zugfahrzeugs, die auch nicht überschritten werden darf.
Für die techn. Anhängelast entscheidend ist die tatsächliche Masse des Anhängers samt Ladung.
Klar. Da zählt das tatsächliche Gewicht. Nicht das zulässige.
Du darfst eine Tonne hinten dran hängen. Was davon Leergewicht und Nutzlast ist, spielt keine Rolle.
du wirst keinen ungebremsten Hänger mit 1,3T finden.