Anfechtbarkeit Eigentümerversammlung?

4 Antworten

Nein. Nach aktueller Gesetzeslage ist die Versammlung immer beschlussfähig, auch wenn nur ein Eigentümer anwesend ist oder vertreten wird. Das war bis 2020 anders.

Man kann nur Beschlüsse oder Nichtbeschlüsse anfechten.

Versammlungen sind nicht anfechtbar. Das Protokoll ist eine Privaturkunde desjenigen, der es erstellt hat. Da hat man bestenfalls einen Berichtigungsanspruch, wenn dort z. B. falsche Beschlüsse oder Beschlussergebnisse dokumentiert sind.

Alles andere ist sinnlose Formdümpelei, wie der Bundesgerichtshof das so gerne nennt. Und wie @Renick schon geschrieben hat, ist die Beschlussfähigkeit auch dann gegeben, wenn rechtzeitig eingeladen wurde und mindestens ein Eigentümer anwesend oder vertreten ist.

Nein, denn keiner weiß, ob das stimmt und jeder auch wirklich die Einladung fristgerecht bekommen hat. Solche aberwitzigen TOP liebe auch ich.

Zudem wird die Beschlussfähigkeit nach dem Antrag zu prüfen sein und festgestellt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wurde denn tatsächlich nicht termingerecht eingeladen und die Beschlussfähigkeit festgestellt? Dann wäre die Sitzung in der Tat nicht beschlussfähig gewesen.

Ansonsten kannst du auf der nächsten Sitzung, beim TOP Annahme des letzen Protokolls, um Ergänzung bitten.


wettstein 
Beitragsersteller
 19.09.2024, 11:40

Es wurde termingerecht per Email eingeladen, aber keine Angabe im Protokoll über die termingerechte Einladung und keine explizite Bestätigung der Beschlussfähigkeit im Protokoll angegeben.

Still  19.09.2024, 11:43
@wettstein

Dadurch wird die Sitzung aber nicht ungültig. Die Anwesenden sind ja gelistet und daraus ergibt sich auch die Beschlussfähigkeit. Das Protokoll ist ja auch erst gültig, wenn es auf der kommenden Sitzung angenommen wird, bzw. die Ergänzungen darin aufgenommen werden.