An zwei verschiedenen Tankstellen arbeiten?

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Die Tätigkeit im Konkurenzumfeld ist rechtlich nicht zulässig und daher bereits ein Problem. Eine Genehmigung des AG ist bereits aus diesem Grund nicht zu erwarten.
Beim gleichen Arbeitgeber ist es sozialversicherungsrechtlich ein Problem, es sein den es handelt sich um eine komplett unterschiedliche Tätigkeit. Aber dies ist mittlerweile auch oft nicht mehr toleriert worden.

Initiativbewerbungen und ein klärendes Gespräch mit dem jetzigen AG könnten die Situation für alle kllären und in Kürze verbessern.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Gesetzlich ist das möglich, der Arbeitgeber wird es aber sicherlich nicht zulassen.


Inkognito-Nutzer   20.08.2024, 09:36

OK danke. Ich bin noch auf Job suche meinen sie fragen schadet nicht oder bin ich dann direkt raus?

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BEIDE Arbeitgeber müssten damit einverstanden sein, dass du für die Konkurrenz arbeitest.