Aral-Gutschein verfallen?
Hallo, habe einen Aral-Gutschein von 2004 von einem Autohof bekommen ohne Angabe eines Namens des damaligen Pächters. Nun wollte ich den Gutschein bei dem Autohof an der Tankstelle einlösen und der Pächter verwehrte mir dies mit der Begründung, dass der Pächter in der Zwischenzeit gewechselt habe und der Gutschein damit nicht mehr gültig ist. Meine Frage ist nun: Ist der Gutschein wirklich nicht mehr gültig? Denn auf dem Gutschein befindet sich lediglich der Stempel des Autohofes, mit Datum und der Unterschrift eines x-beliebigen Kassierers.
5 Antworten
Leider verjähren Gutscheine laut Gesetz nach 3 Jahren
http://de.wikipedia.org/wiki/Gutschein#Verj.C3.A4hrung
Nein, Gutscheine sind generell maximal 4 Jahre gültig.
Solange der Gutschein nicht von Dir gekauft und der Gegenwert bezahlt wurde, kann er den ablehnen.
Das sehe ich genauso. Der Gegenwert wurde ja bezahlt, von wem, ist ja sekundär.
Gutscheine sind bis zu 3 Jahren gültig. Wenn kein Verfallsdatum drauf steht, kann man ihn noch bis zum 31.12. des Verfallsjahres einlösen. Wenn ein 3 jähriges Verfallsdatum drauf steht ist dieses gültig. Eine Auszahlung ist Einlösung ist dann nur noch auf Kulanz möglich.
Man kann von keinem Händler verlangen Gutscheine zeitlich unbegrenzt einzulösen.
du weißt aber, daß der gutschein schon 7 jahre alt ist? den löst dir kein mensch mehr ein
was das denn für ein müll!
was hat es denn damit zu tun, ob er den persönlich gekauft hat, oder nicht. ich kann auch gutscheine kaufen und die verschenken, trotzdem bleiben die nur 3jahre gültig und verfallen nicht, weil die den besitzer wechseln. rest liegt in der kulanz des verkäufers der gutscheine.