An zoll warenwert oder inklusive versand?

4 Antworten

Der Warenwert berechnet sich aus dem Warenpreis plus Versandkosten.

Abgabenfrei sind Waren bis zu einem Warenwert von 22,00 Euro. Ab 22,00 Euro fallen Abgaben in Form von Einfuhrumsatzsteuer (vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 beträgt die EUSt 5% bzw. 16%, sonst 7% bzw. 19%) an. Abgaben von unter 5,00 Euro werden allerdings nicht erhoben.

Ab 150,00 Euro fällt zusätzlich Zoll an, je nach Zolltarifnummer.

Die von dir genannte 45,00 Euro Grenze gilt für private Geschenksendungen, also von einer Privatperson an eine andere Privatperson. Ab diesen 45,00 Euro werden nämlich Einfuhrabgaben auf Geschenksendungen erhoben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Der Warenwert für die Bemessung der Einfuhrumsatzsteuer richtet sich nach den Vorschriften für Zölle und bei diesen geht der Versand mit ein. Ansonsten könnte man sich einen Fernseher für 400 Euro bestellen und 399 Euro als Versandkosten angeben.

Die Grenze für deine Sendung liegt bei 22 Euro und nicht bei 45.

Einfuhrumsatzsteuer faellt fuer Warenwert und Versandkosten an, hier also fuer 50 Euro. Zoll aber erst ab 150 Euro.

Die 45 Euro Grenze fuer eine abgabenfreie Einfuht gilt uebrigens nur fuer Geschenksendungen, nicht aber auch fuer gewerbliche. Bei gewerblichen Sendungen liegt die Grenz bereits bei 22 Euro.

Die Abgabenfreigrenze ist EUR 22,- - danach werden 19% EuSt./MwSt. berechnet. Ab EUR 150,- kommt noch Zoll dazu.

Warenwert = Ware + Versandkosten. Also das was man bezahlt.