An- und Abmelden bei ALG I?
Hallo!
ich habe eine Frage zum Thema ALG I und würde mich darüber freuen, wenn ein Experte hier sein Wissen diesbezüglich teilen würde. Oder aber jemand hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich beziehe momentan Arbeitslosengeld I, und würde gerne zudem einer Nebentätigkeit nachgehen. Man kann ja jedoch nur 165 € dazuverdienen, und wenn man darüber ist, wird man ja vom Arbeitsamt gesperrt. Meine Beraterin von der Arbeitsagentur meinte jedoch, dass es möglich ist, sich tageweise abzumelden vom ALG-I-Bezug. Weiss jemand, wie so etwas funktioniert oder hat jemand so etwas schon gemacht? Beispielsweise, wenn ich einen Job habe, bei dem ich an 3 Tagen 1000 € verdienen würde - kann ich mich dann für diese Zeit bei der Agentur ab, und später wieder abmelden? Muss ich dann auch die Versicherung in den 3 Tagen selbst zahlen? Und wie ist das, wenn ich noch zusätzlich aufstocke, weil das ALG-I-Geld so niedrig ausfällt? Müsste ich mich dann auch in den 3 Tagen beim Jobcenter an- und abmelden? Birgt das ganze auch Risiken oder kann nichts passieren, vorausgesetzt, dass ich alles richtig anstelle?
Danke schon mal im Voraus für die Antworten!
4 Antworten
Ich mache das auch regelmäßig und es war bisher problemlos. Krass wie viele hier einfach was falsches schreiben obwohl sie keine Ahnung haben. Du kannst dich bei der Arbeitsagentur unter "Veränderung mitteilen --> sonstige Abmeldung" für einen fixen Zeitraum abmelden; das können auch einzelne Tage sein. Du musst Dich dann bei deiner Krankenkasse melden und für diese Tage einzeln versichern, das kostet aber nicht so viel. Wichtig ist dass Du die Abmeldung rechtzeitig machst (am besten vorher); im Nachhinein geht es nicht mehr.
Da bist Du falsch informiert.
Du wirst nicht gesperrt.
Du bekommst dein ALG 1 ganz normal weiter und zu deinem Minijob bekommst du 165€. Was da drüber ist, wird angerechnet.
Ich habe zu meiner ALG 1 Zeit auch noch einen Minijob gehabt.
Beispiel: Du bekommst 900€ ALG 1 und hast einen Minijob:
Dann hast Du am Ende 1065€.
Das mit dem Ab - und Anmelden kannst Du vergessen, auch wenn das zumindest beim ALG -1 möglich wäre, aber mit Sicherheit nicht am laufenden Band.
Du würdest auch nicht gesperrt, sondern dein Nettoeinkommen über den 165 Euro Freibetrag von dein ALG - 1 abgezogen.
Wenn Du in der Woche auf 15 oder mehr Stunden im Job kommen würdest, dann würde kein Anspruch mehr bestehen, weil man dann nicht mehr als arbeitslos gilt.
Dann würdest Du automatisch abgemeldet und Du müsstest dein ALG - 1 bei erneuter Arbeitslosigkeit wieder neu beantragen.
Beim ALG - geht das mit dem Ab - und Anmelden im Regelfall auch, aber die Jobcenter lassen sich nicht mehr verarsch...die Zeiten sind vorbei, damit kommst Du evtl.einmal durch, wenn Du dich früh genug abmeldest.
Aber wenn Du dich dann kurze Zeit später im Folgemonat nach dem Zufluss des Einkommens auf deinem Konto wieder beim Jobcenter anmeldest, nur um eine Anrechnung deines Einkommens zu vermeiden, dann macht dir das Jobcenter mit Sicherheit einen Strich durch die Rechnung.
Das haben andere vor dir schon z.B.bei einem bevorstehenden Zufluss eines Erbes versucht und gemacht, daraus haben die Jobcenter viel gelernt.
Man kann sich tageweise abmelden. Habe ich gemacht, weil mir die sehr erfahrene Sachbearbeiterin gesagt hat, "Wir haben in unserer Stadt viele Schauspieler am Theater. Wenn die ein Engagement haben, melden sie sich ab - und danach wieder an." Obwohl ich kein Schauspieler bin aber von Einzelaufträgen abhängig war, habe ich das gemacht - ging wunderbar. Nur musste ich die Sozialbeiträge für diese Zeit selbst bezahlen.