Dispo gekündigt darf die Bank mein Arbeitslosengeld 1 behalten?

3 Antworten

Bis die Insolvenz rechtswirksam angemeldet ist, hat die Bank noch vollen Zugriff auf Dein Konto.
Sinnvoll wäre es, wenn Du ein P-Konto bei einer anderen Bank abschließt.
Viele Schuldnerberater arbeiten mit Banken zusammen und können Dir eine empfehlen.
Dir bleibt danach nur der Gang zum Jobcenter.
Dort kannst Du ja mit den Kontoauszügen belegen, das Du mittellos bist.
Du musst die Anträge stellen und bekommst Nothilfen, meist in Form von Lebensmittelgutscheinen.

Deinen Vermieter musst Du dann umgehend informieren, das aufgrund der Bearbeitungszeit beim Jobcenter, die Miete erst verspätet kommt.
Ebenso beim Stromversorger, etc.


Germanboy98 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 14:13

ich weiß meine Schuldner Beraterin hat mir ja auch geraten das ich ein p Konto errichten soll und das dass trotz dispo auch bei der Sparkasse möglich wäre als ich ihr mitteilte das die Sparkasse nein sagt also das ich mit dispo kein p Konto bekomme riet sie mir auch ein neues p Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen jedoch is die einzige Bank die für mich noch erreichbar is die Volksbank aber die wollte als sie hörte das ich Insolvenz angemeldet habe nix mit mir zu tun haben alle anderen Banken sind leider für mich mit Bus und Bahn nichts zu erreichen da ich nach Abzug meiner fix kosten nurnoch rund 100€ übrig habe und die Fahrt in die nächste Stadt sind jedes Mal 12.50 andere Banken sind noch weiter entfernt was wieder mit mehr Kosten verbunden ist ich komme mir irgendwie verarscht vor man spielt mit offenen Karten und am Ende wird anscheinend Ehrlichkeit nicht belohnt sondern eher im Gegenteil aber danke für die Antwort jetzt bin ich für den größten Notfall vorbereitet

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netlady1000  27.02.2021, 14:18
@Germanboy98

Damit musst Du leider leben.
Ist ja auch verständlich. Ich als Bank würde mir auch lieber solvente Kunden aussuchen, wenn ich es kann.
Du musst flexiebler werden. Jede Bank anfragen. Auch Onlinebanken.
Überleg doch mal. Wann bist Du zuletzt wirklich bei einer Filiale gewesen?
Du bekommst das Geld doch heute in fast jedem Supermarkt. Direkt beim Bezahlen kannst Du angeben, wieviel Geld Du noch abheben willst.
Man braucht heute keine Bank mehr vor Ort.

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Germanboy98 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 14:26
@netlady1000

Ja ich weiß natürlich is es verständlich von den Banken jedoch frage ich mich was die Volksbank befürchtet ich wollte ja nur ein p Konto damit kann ich ja überhaupt nichts anstellen das is ja ein reines Guthaben Konto extra für meine Situation ich weiß das ich in der Vergangenheit Fehler gemacht habe deswegen bin ich ja grade dabei einen Ausweg zu suchen es fällt mir leider aufgrund schlechter Erfahrungen in der Vergangenheit schwer online Banken zu trauen damals wollte ich so aus meiner Schuldenfalle raus Quasie umschulden ich hatte ein relativ gutes Einkommen jedoch bekam ich dann von den meisten Banken ein nein plus einen fetten Gebühren Bescheid was meine Situation anstatt zu verbessern leider noch verschlechterte :(

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netlady1000  27.02.2021, 14:32
@Germanboy98

sie befürchten nicht, sie wissen:
Da bleibt für lange Zeit nix über.
Also kein Geld mit dem sie arbeiten können.

Leider ist, meines Wissens, auch deshalb, ein P-Konto bei fast jeder Bank das teuerste. Trotz gesetzlicher Vorgaben.

Sie dürfen nie mehr nehmen, als ein *normales* Konto kostet.
Sie nehmen zu Berechnung aber immer extra-Servicekonten.

Damit wirst Du wohl erst mal leben müssen.
Denk positiv! Das ist für die Zeit der Insolvenz.
Danach geht das Leben weiter!

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Germanboy98 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 14:51
@netlady1000

Vielen Dank sie haben mir sehr geholfen 😊 Kopf bleibt eh immer oben 😅 aber danke für die netten Worte 🙏🏼

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Rotfuchs716  03.02.2022, 22:38
@Germanboy98

wenn andere Banken nicht erreichbar sind eröffne doch ein Postbank Konto. Die Post ist überall vertreten. Auch dort ist auf Antrag ein P Konto möglich.

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Auch wenn es bitter ist - eine Bank kann einen Dispo jederzeit - ohne Vorwarnung widerrufen .... Zahlungseingänge können dann ( ohne einen Pfändungsbeschluss zu haben ) - seitens der Bank mit Außenständen verrechnet werden.


Germanboy98 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 14:04

Ja aber ich habe im Internet gelesen das ich meine Sozialleistungen trotz Überzug innerhalb von 7 Tagen auszahlen lassen kann da es ja Sozialleistungen sind und 895€ liegt ja auch noch weit unter dem Pfändungsfreibetrag ich vermute das meine Beraterin mich extra nicht zurück rief damit die 7 Tage verstreichen und sie meine kompletten 895€ pfänden können weil nach diesen 7 Tagen kann ich es laut Internet Foren nurnoch mit einstweiliger Verfügung anfordern was für mich ja nicht infrage kommt da ich mit nen Anwalt nicht leisten kann

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Germanboy98 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 14:40
@wilees

Ne eine der 5 deutschen sozial Versicherung die ich seit meinem 16 Lebensjahr mit 3% bezahle jetzt erklär doch mal den Unterschied zwischen Sozialleistungen und Sozialversicherungen wenn du schon auf oberschlau machst 🤔 und es ändert ja auch trotzdem nix daran das ich mit 895€ Noch unter dem Pfändbaren freitbetrag liege

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Scheo2803  27.02.2021, 14:42
@Germanboy98

Sei nicht pissig, weil Dir die Antwort nicht passt.
Er sagt Dir nur was fakt ist.
Nutze Google und lass Dir ALG 1 aus Versicherung erklären und Sozialleistung aus Regelleistung und Zuschüsse ( ALG 2 ).

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Germanboy98 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 14:46
@Scheo2803

Was meinst du was ich den ganzen Tag schon gemacht habe und außerdem würde ich das Wort oberschlau nicht als pissig bezeichnen nette Aufforderung es zu erläutern wenn jemand etwas sagt kann ich ihn doch auffordern es zu erläutert oder etwa nicht klar is oberschlau jetzt vlt nicht grade net formuliert dennoch würde ich das jetzt nicht als Beleidigung auffassen

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wilees  27.02.2021, 14:54
@Germanboy98

Noch einmal auch wenn Arbeitslosengeld I aus einer Sozialversicherung gezahlt wird, so ist es trotzdem keine Sozialleistung :

https://www.alg-i.de/

Wer in Deutschland arbeitslos wird, und aus seiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und die Anwartschaftszeiten erfüllt hat, erhält Arbeitslosengeld (ALG I) von der Agentur für Arbeit nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III). Damit ist das Arbeitslosengeld keine Sozialleistung im herkömmlichen Sinne, sondern vielmehr eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, die man sich während der aktiven Beschäftigungszeit erarbeitet hat.

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Germanboy98 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 15:50
@wilees

Erklärt mir trotzdem nicht den Unterschied zwischen einer Sozialversicherung und Sozialgeld 😂

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Germanboy98 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 16:00
@Germanboy98

Erklärt mir trotzdem nicht den Unterschied zwischen einer Sozialversicherung und Sozialgeld 😂 es sind beides staatlich gezahlte Gelder um den Lebensunterhalt zu bestreiten was es auch zu einer Art Sozialleistung macht oder wo kommt das Geld her ja aus einer Versicherung die ich an den Staat gezahlt habe im Gegensatz hilft mir also jetzt eine staatliche Versicherung mit Geldern aus der Staatskasse hmm also gut bevor die Diskussion hier ausartet halte ich also fest ich bekomme keine Sozialleistung(unpfändbar) sondern eine Sozialversicherung(alles über den Freibetrag pfändbar) ihr ach so schlauen ich schreibe das jetzt mal extra denn es gibt bestimmt auch Menschen die sich in einer ähnlichen Situation befinden und ihr habt das Recht trotz überzogenen dispo könnt ihr innerhalb von 7 Tagen bei eurer Bank das gesamte alg 1 (außer alles über dem Freibetrag) von der Bank auszahlen lassen innerhalb der 7 Tages Frist darf die Bank euch das nicht verwehren falls aus der Überweisung des Amtes nicht hervorgeht das es sich um alg1 handelt müsst ihr notfalls mit eurem alg 1 Bescheid zur Bank dann müssen die euch alles was unter dem Freibetrag ist auszahlen alles darüber kann und wird wahrscheinlich dann eh von der Bank gepfändet da sonst die Bank benachteiligt würde und an Sozialleistungen wie Hartz 4 dürfen sie überhaupt nicht pfänden gut das ich mich nicht komplett auf solche formate wie hier verlasse sondern auch Anwälte befragt habe

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wilees  27.02.2021, 19:09
@Germanboy98
gut das ich mich nicht komplett auf solche formate wie hier verlasse sondern auch Anwälte befragt habe

fein dass Du an einem Samstag Anwälte! gefunden hast, welche Dich berieten.

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Germanboy98 
Beitragsersteller
 28.02.2021, 21:51
@wilees

Gibt online Formate wo 24/7 Fragen beantwortet werden #kek

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wilees  28.02.2021, 22:12
@Germanboy98

Und wenn Du Dich auf den Kopf stellst .... weder Renten aus der RV, noch Krankengeld oder sonstige Leistungen aus einer KV, noch Pflegeleistungen bzw. Sachleistungen aus der Pflegeversicherung und auch ALG I sind keine Sozial- sondern Versicherungsleistungen für die Du vorher in die entsprechenden Versicherungen eingezahlt hast.

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Natürlich dürfen Sie das jederzeit. Steht auch im Vertrag.
Wer Schulden macht, muss auch tilgen.

PS: ALG 1 ist keine Sozialleistung.

Dir sind die Hände gebunden.


Germanboy98 
Beitragsersteller
 27.02.2021, 14:42

Ja aber es eine der 5 Säulen unsere Demokratie und zwar eine Sozialversicherung die jeder mit 3% seines brutto Einkommens bezahlt und auf Rechtsforen habe ich gelesen das ich 7 Tage Zeit habe um mein komplettes alg1 von der Bank auszahlen zu lassen da is die Bank zu verpflichtet das es eine Sozialversicherung ist (Sozialversicherung ist auch eine Art Sozialleistung)

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