Amtlicher Betreuer ist Ein enger Verwandter und lebt im Ausland?
Hallo, wenn ein enger Verwandter zum amtlichen Betreuer für alle Angelegenheiten (Finanzen, Versorgung, behördenvertretung, etc) bestellt worden ist, kann er ins Ausland ziehen und von dort aus den papierkram regeln oder muss er vor Ort sein für den Fall der Fälle? Im konkreten ist die Verwandte in einer Wohngemeinschaft gut versorgt und der Betreuer mit den Angestellten gut verbunden.
2 Antworten
Es ist nicht so optimal, geht aber. Hatte auch mal einen Bewohner in Süddeutschland, deren Betreuer lebten in Hamburg.
Das bedeutet aber auch, dass im Ernstfall, wenn der Betreute ins Krankenhaus kommt oder von der Polizei abgeholt wird, der Betreuer anreisen kann. Sofern das seine Aufgabe ist. Ist er nur für die Finanzen zuständig, dann geht es auch besser in der Ferne.
Erlaubt schon, sonst hätte es in meinem Beispiel ja auch nicht funktioniert. Sinnvoll ist eben eine andere Frage.
Muss man es dann beim Amtsgericht beantragen oder kann man es sein lassen?Oder reicht eine Mitteilung? Wie ist das Verfahren? Das Amtsgericht entscheidet doch sicherlich erneut ob der Verwandte geeignet ist? Falls ja wie präsentiert man es am besten? Der Verwandte will keinen anderen fremden Betreuer eingesetzt sehen, der ja zusätzlich auch noch kostet.
Ein amtlicher Betreuer sollte im Regelfall in erreichbarer Nähe sein. Ein Betreuer, der auf Dauer im weit entfernten Ausland lebt, ist für dieses Amt nicht geeignet
Die frage ob es rechtlich erlaubt ist.