Als volljähriger Azubi nach der schriftlichen Abschlussprüfung zur Arbeit?

3 Antworten

Das liegt daran was du mit deinem Betrieb vereinbart hast. Fakt ist, der Betrieb kann von dir verlangen nach der Prüfung auf Arbeit zu erscheinen allerdings verzichtet der Großteil der Ausbilder darauf.


Grundlage für die Freistellung zu Prüfungen ist §15 des Berufsbildungsgesetzes. Danach müssen Sie Auszubildende nicht nur für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und für Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte freistellen, sondern auch für Prüfungen. Genauere Angaben werden nicht gemacht. 

Auf der Basis dieser Regelung können Sie in der Tat selbst entscheiden, ob Sie den Auszubildenden nach der Prüfung noch im Betrieb arbeiten lassen. Ihre gesetzliche Verpflichtung bezieht sich tatsächlich nur auf die Zeit der Prüfung zuzüglich Pausen-/ Erholungszeiten sowie Wegezeiten, die zwischen Prüfungsort und Betrieb anfallen. Lohnt es sich anschließend noch, die Arbeit wieder aufzunehmen, dann haben Sie das Recht, dies von Ihrem Prüfling zu verlangen.


patpat11 
Beitragsersteller
 12.10.2016, 11:43

Dann hoffe ich mal, dass mein Chef ein einziges Mal gütig ist.. :D

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Geralidina  12.10.2016, 11:46
@patpat11

Frag einfach mal ganz lieb nach ob du nach der Prüfung auf Arbeit erscheinen musst. Die meisten winken dann ab und wünschen dir viel Erfolg.

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Mit dem Zeitpunkt deiner bestandenen mündlichen Abschlussprüfung ist die Ausbildung beendet. Es ist eine Sache der Absprache zwischen dir und deinem Betrieb, ob du noch  arbeiten gehst.


Frag einfach nett, ob du mit deinen Schulkollegen den Abschluss feiern darfst. Könnte sein, dass er es versteht und großzügig ist.