Kfz Abschlussprüfung Vortag kein Frei?

2 Antworten

§ 15 Abs. 1 Nr. 5 Berufsbildungsgesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__15.html

Die Rechtslage ist eindeutig, er hat diesen Anspruch. Allerdings wurde das BBiG 2020 refomiert. Davor hatten nur minderjährige Auszubildende den Anspruch auf diesen freien Tag vor der Abschlussprüfung. Somit kann ich mir gut vorstellen, dass noch nicht alle Ausbildungsbetriebe mitbekommen haben, dass sich hier die rechtliche Lage geändert hat. Somit sollte er genau das - natürlich freundlich und höflich - bei seinem Vorgesetzten ansprechen!

Er sollte an der Prüfung teilnehmen.

Der Arbeitgeber muss ihm für diese Tage frei geben!


grogu01 
Beitragsersteller
 11.11.2023, 12:38

Es geht um den Vortag der Prüfungen! An den Tagen selbst, hat er ja frei