Als gastttattoowierer im Studio arbeiten?

2 Antworten

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Genau deswegen nehmen Studiobesitzer als Gasttätowierer praktisch nur Selbständige an, damit sie damit keinen Verwaltungsaufwand und keine weitere Verantwortlichkeit haben. Meistens wird die Einnahme des Gasttätowierers 50:50 aufgeteilt: 50% gelten als selbständiges Einkommen des Gasttätowierers, 50% gelten als Bezahlung dafür, dass man die Infrastruktur des Tattoostudios nutzen darf. Bei besonders guten Tätowierer, die den Ruf des Studios erhöhen können, kanns aber auch Verschiebungen geben zugunsten des Inkers geben.

Da der Gasttätowierer selbständig auf eigene Rechnung arbeitet (abzüglich Abgabe ans Studio), wird er vom Studio auch nirgends angemeldet. Er muss selber ein Gewerbe angemeldet haben, sich selber Kranken- und Haftpflichtversichern und ein Nebengewerbe mit seinem eigenen Arbeitgeber abklären.


ImZuuRy 
Beitragsersteller
 23.08.2019, 10:26

Danke für die gute Antwort

Da ich hauptberuflich auch arbeite muss ich mich doch normalerweise nicht um Versicherungen kümmern,da ich diese eh bezahle oder?

Also heisst des quasi ich kann mit im Studio arbeiten, als gastttattoowierer ohne dass der Betreiber mich anmelden muss? 🤔

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Hamburger02  23.08.2019, 10:52
@ImZuuRy
Also heisst des quasi ich kann mit im Studio arbeiten, als gastttattoowierer ohne dass der Betreiber mich anmelden muss? 🤔

Ja.

Da ich hauptberuflich auch arbeite muss ich mich doch normalerweise nicht um Versicherungen kümmern,da ich diese eh bezahle oder?

Was alles zu beachten ist, findest du hier:

https://www.fuer-gruender.de/wissen/unternehmen-gruenden/unternehmen-anmelden/nebengewerbe-anmelden/

Um eine entsprechende Haftpflichtversicherung musst du dich selber kümmern. Deine nebenberuflichen Einnahmen wirst du bei der Krankenkasse anmelden müssen und dementsprechend sind zusätzliche Beiträge erforderlich. Für das Finanzamt musst du eine Einnahme- Ausgaberechnung erstellen, um auf Gewinne Steuern zu bezahlen. .

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Durch den Erwerb eines Gewerbescheins bist Du nicht gleichzeitig versichert.

Da musst Du schon eine Versicherung abschließen.

Der Gewerbetreibende des bestehenden Studios sollte eine solche Versicherung haben. Schließlich können Fehler / Pfusch in dieser Branche verdammt teuer werden.

"Gastarbeiter" werden vermutlich nicht versichert sein, das hängt von dem Vertrag ab, den der Inhaber mit der Versicherung geschlossen hat.

Wie das im Angestelltenverhältnis aussehen würde, ist ggf. etwas anderes.

Ein Künstler, der einfach nur Bilder malt, kann sie wegschmeißen, wenn es nichts geworden ist. Das ist bei einem Tätowierer eine andere Geschichte, weswegen eine Versicherung in dieser Branche vermutlich nicht billig ist.