Als Freiberufler Bürgergeld beziehen am Anfang?

2 Antworten

Kinder unter 25 Jahren wohnhaft bei den Eltern im Haushalt bilden mit ihnen eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn das Kind seinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kann.

Das Kind kann dann nur gemeinsam mit den Eltern einen Anspruch auf Bürgergeld haben, es hat unter 25 Jahren keinen eigenständigen unabhängigen Anspruch darauf.

Nur wenn die Eltern den Gesamtbedarf der Familie nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen oder Vermögen decken könnten, käme dann eine Aufstockung durch Bürgergeld vom Jobcenter für die ganze Familie in Betracht.

Kein Anspruch auf Leistungen = keine Zahlung des Krankenkassenbeitrags.

Er ist unter 25 Jahre alt und lebt noch gemeinsam mit seinen Eltern.

Dann würde er mit den Eltern eine Bürgergeldbedarfgemeinschaft bilden, auf welche deren Einkommen angerechnet würde.

Sofern die Eltern gut verdienen, bekäme er keines.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.