Als Einzelunternehmer ins Handelregister eintragen lassen oder nicht?
Ich will die Rechtsform "Einzelunternehmer" wählen, d.h. ohne Eintrag, weil mir gesagt wurde, das sei für die allermeisten nicht notwendig und habe Nachteile.
Bei der Online Gewerbeanmeldung gibt es allerdings nur die Option "Einzelunternehmen (e.K.)" d.h. mit Eintrag. Soll ich dann angeben nicht ufgelistete Rechtsform: Einzelunternehmen?
2 Antworten
Dann bist du wahrscheinlich nicht beim Onlineverfahren deines Landes, sondern irgend eines privaten Abkassierers.
Druck dir doch einfach den Vordruck GewA1 aus, ausfüllen, unterschreiben und per Post, Fax oder als PDF an dein Gewerbeamt schicken....
Mach es doch einfach auf die klassische Art. Da gibt es den Vordruck :
Wollte einen Termin vor Ort, nur die Beamtin war zu unfähig, mir einen Termin zu geben und meinte sie rufe zurück. 2 Tage keine Antwort, daher digital und morgen rufe ich nochmal an
Warum füllst du den Vordruck nicht alleine aus und schickst ihn hin? Das hat Jahrzehnte lang funktioniert. Die Onlineverfahren sind fast überall extrem kompliziert.
Ja hast recht, fülle es besser physisch aus. Danke
Kann eigentlich nicht sein . Die ersten Felder lässt du frei. Und dann trägst du deinen Namen ein, das ist dann die rechtliche Bezeichnung für dein Einzelunternehmen.
Doch, bin auf der Seite vom Saarland über den Link meiner Gemeinde. Also keine private Seite. Finde ich auch komisch, dass es das nicht gibt