Als Beamter nebenbei selbständig?

4 Antworten

Grundsätzlich ist das möglich.
Eine Nebentätigkeit ist jedoch meldepflichtig und muß vom Dienstherrn genehmigt werden. Sie darf nicht in einem Interessenkonflikt mit der dienstlichen Tätigkeit stehen und auch nicht zu viel Deiner Freizeit beanspruchen (die Regel sind ca. 7 h max. wöchentlich).
Wenn Du z. B. bestimmte Schichten nicht machen kannst, weil Du Päckchen packen und versenden mußt, wenn Du für eine zeitweilige Kommandierung an einen anderen Einsatzort wegen Deiner Nebentätigkeit nicht zur Verfügung stehst, könnte sie Dir untersagt werden.
Wenn Deine Frau den Shop führt, ist das für Dich ohne Belang. Dann sollte sie das aber auch wirklich tun. Wenn du regelmäßig und in größerem Umfang mithilfst, ist das schon wieder eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.
Wenn Du Dich nicht an diese Regeln hältst und es fliegt auf, ist es ein Dienstvergehen und kann geahndet werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Soistdaslala 
Beitragsersteller
 31.12.2020, 00:34

Gewerbe ist über meine Frau, sie arbeitet am Shop & es läuft auch extrem gut. Wenn das so der Fall wäre, dann hätte das für mich als Beamter keinerlei Veränderungen oder

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wiki01  31.12.2020, 08:25
ist das schon wieder eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit.

Nur, wenn er angestellt wäre und die Tätigkeit bezahlt wird. Ansonsten darf ich meiner Frau helfen, ohne dass das irgendjemand zu interessieren hat.

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pendejo  31.12.2020, 11:35
@wiki01

Vom gesunden Menschenverstand her und praktisch gesehen, hast Du natürlich Recht. Juristisch gesehen st das vermutlich etwas komplexer (Abgrenzung zwischen üblicher verwandschaftlicher Hilfe und gewerblicher Tätigkeit, vor allem, wenn der erzielte Gewinn in den gemeinsamen Haushalt einfließt).

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Wenn das Gewerbe auf deine Frau angemeldet ist, und sie das Gewerbe auch führt, bedarf es keiner Anmeldung oder Genehmigung durch den Dienstherrn.

Solltest du dich dazu entschließen, deiner Frau zu helfen, kommt es darauf an ob es entgeltlich (gegen Bezahlung) oder unbezahlt ist. Jede entgeltliche Nebentätigkeit ist für Beamte grundsätzlich genehmigungspflichtig.

Bei einer unbezahlten Tätigkeit kannst du deiner Frau in deiner dienstfreien Zeit helfen so viel du willst. Das musst du dir nicht genehmigen lassen.

Auch als Beamter darfst du übrigens einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit als Nebentätigkeit nachgehen. Dies wäre dann ebenfalls genehmigungspflichtig und darf deine Dienstausführung (Haupttätigkeit) nicht beeinträchtigen oder in Konflikt mit dieser stehen (bspw. ein Finanzbeamter der nebenbei als Steuerberater tätig ist, wäre so ein Interessenkonflikt).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Ja klar, machen die meisten wegen des geringen Gehaltes.

Muss halt nur genehmigt werden vom Dienstherrn.

Erotik-Shop wird vielleicht schwierig.


XC600  31.12.2020, 14:20

Die meisten Polizisten betreiben nebenbei einen Onlinehandel ? Wie kommst du darauf ?

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Deine Frau darf ein Gewerbe haben. Dafür braucht es keine Anmeldung oder Genehmigung durch deinen Dienstherrn.