Alleinerziehend Papa will Kind nicht nehmen?

4 Antworten

es ist nicht die aufgabe des vaters dich zu entlasten oder dir ruhe zu ermöglichen. wenn du shoppen willst, nimm das kind mit. du wußtest doch vorher das kinder arbeit sind. wenn dir das nicht passt, gib es ins heim


Hosanna2008  21.12.2024, 10:16

Es ist nicht die Aufgabe der Mutter alleine sich um Kinder zu kümmern. Schließlich sind die Kinder nicht nur von der Mutter sondern auch vom Vater und ich finde es absolut nicht in Ordnung dass die Männer 24/7 alles machen können was sie wollen. Und die Mütter immer schauen müssen wo sie bleiben. Mütter brauchen auch zeit für sich oder mit Freundinnen. das wirkt sich nähmlich auch auf das Kind aus wenn es merkt ich bin meinem father scheis egal. Und meine Mutter hat keine kraft.

Noch was kleines zum drüber nach denken

wenn ein father ohne seine Kids was mit Freunden unternimmt ist dass voll okay und total normal.

Wenn die Mutter mal ohne Kids unterwegs ist weil sie beispielsweise mit ner Freundin shoppen geht muss sie hundert fragen beantworten und sich oft sogar noch rechtfertigen.

Bienexxx1986  03.08.2024, 22:39

Natürlich ist es AUCH die Aufgabe des Vater sich um sein Kind zu kümmern und somit die Mutter zu entlasten. Hier haben beide Elternteile die gleichen Rechte und Pflichten gegenüber ihrem Kind. Der Vater hat sowohl ein Umgangsrecht als auch eine Umgangspflicht. Die Umgangspflicht des Vaters resultiert aus dem Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater. Die Mutter kann den Umgang übers Jugendamt regeln lassen. Klappt das nicht, kann über ein Familiengericht entschieden werden, wie der Umgang sich gestaltet. Hält der Vater sich nicht daran drohen Konsequenzen, die von Geldstrafe bis zum Sorgerechtsentzug reichen können.

fallenstelle320  04.08.2024, 09:58
@Bienexxx1986

nein es ist nicht aufgabe des kv sich um das kind zu kümmern und es ist definitiv nicht und niemals seine aufgabe die km zu entlasten.. die eltern haben nicht die gleichen rechte und pflichten ggü dem kind. er hat die pflicht unterhalt zu zahlen und das recht auf umgang. wenn er den nicht will, dann muss er den nicht mal nachkommen.

das familiengericht entscheidet nie umgang auf zwang, weil dies zu lasten des kindes geht. was hilfts dir jemanden zum umgang zu zwingen, der dann 2h schweigend die wand anschaut und kind zwingt daneben zu sitzen und dann kind abholen lässt. da droht garnichts. du laberst unsinn

Bienexxx1986  05.08.2024, 18:18
@fallenstelle320

Beim zweiten Absatz gebe ich dir in dem Punkt recht, dass der Richter (in der Regel) immer zum Wohle des Kindes entscheiden wird (habe aber leider auch schon Gegenteiliges erlebt). Sollte der Vater sich total querstellen und überhaupt kein Interesse zeigen, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Umgang mit dem Vater nicht dem Kindeswohl dienlich ist und dementsprechend entweder erst garkein Umgang stattfinden wird oder ein begleiteter Umgang durchgesetzt wird.

Beim ersten Absatz muss ich dir widersprechen. Beide Eltern haben vorm Gesetz die selben Rechte und Pflichten. Auch eine Mutter ist unterhaltspflichtig, sollte das Kind beim Vater wohnen. Die Unterhaltspflicht kann demnach nicht nur den Vater treffen. Ja, der Vater hat Recht auf Umgang, genauso wie die Mutter ein Recht auf Umgang hat (ebenso wie beide Elternteile die Pflicht zum Umgang haben). Es gibt hier keine Unterschiede. Den Gesetzestext würde ich gerne sehen, der Mütter und Väter unterscheidet.
Ich habe geschrieben, dass Konsequenzen drohen, wenn etwas übers Familiengericht vereinbart wird und sich nicht daran gehalten wird. Das zählt sowohl für die Mutter als auch für den Vater.

Klair1500 
Beitragsersteller
 12.05.2024, 14:28

Klar aber es ist die Aufgabe eine Bindung aufzubauen und wenn er sagt er möchte das Kind 3 mal die Woche haben und macht es dann nicht ist es scheiße. Vater sein ist genauso wichtig wie Mutter sein. Ich versteh nicht warum die Vaterrolle so runtergeredet wird und das väter das auch noch ok finden wir haben die Entscheidung gemeinsam getroffen er war sogar der der sofort eingestimmt hat

Der Vater hat sowohl ein Umgangsrecht als auch eine Umgangspflicht. Die Umgangspflicht des Vaters resultiert aus dem Recht des Kindes auf Umgang mit seinem Vater.
Du kannst den Umgang über das Jugendamt regeln lassen. Wenn der Vater sich nicht an die Zeiten hält oder ihr euch uneinig seid in der Gestaltung des Umgangs, könnt ihr den Umgang über ein Familiengericht regeln lassen. Daran müssen sich dann BEIDE Elternteile halten, sonst drohen Konsequenzen, die weitreichend sein können.
hier würde ich aber immer abwägen, aber das machen die Richter auch, ob der Vater ein guter Umgang ist oder ob das Kindeswohl durch den Umgang mit dem Vater gefährdet ist. Hier kann dann z.B. auch ein begleiteter Umgang stattfinden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

fallenstelle320  04.08.2024, 09:58

nein es ist nicht aufgabe des kv sich um das kind zu kümmern und es ist definitiv nicht und niemals seine aufgabe die km zu entlasten.. die eltern haben nicht die gleichen rechte und pflichten ggü dem kind. er hat die pflicht unterhalt zu zahlen und das recht auf umgang. wenn er den nicht will, dann muss er den nicht mal nachkommen.

das familiengericht entscheidet nie umgang auf zwang, weil dies zu lasten des kindes geht. was hilfts dir jemanden zum umgang zu zwingen, der dann 2h schweigend die wand anschaut und kind zwingt daneben zu sitzen und dann kind abholen lässt. da droht garnichts. du laberst unsinn

Bienexxx1986  05.08.2024, 18:20
@fallenstelle320

Beim zweiten Absatz gebe ich dir in dem Punkt recht, dass der Richter (in der Regel) immer zum Wohle des Kindes entscheiden wird (habe aber leider auch schon Gegenteiliges erlebt). Sollte der Vater sich total querstellen und überhaupt kein Interesse zeigen, kann man mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass der Umgang mit dem Vater nicht dem Kindeswohl dienlich ist und dementsprechend entweder erst garkein Umgang stattfinden wird oder ein begleiteter Umgang durchgesetzt wird (habe ich ja im Kommentar schon geschrieben).

Beim ersten Absatz muss ich dir widersprechen. Beide Eltern haben vorm Gesetz die selben Rechte und Pflichten. Auch eine Mutter ist unterhaltspflichtig, sollte das Kind beim Vater wohnen. Die Unterhaltspflicht kann demnach nicht nur den Vater treffen. Ja, der Vater hat Recht auf Umgang, genauso wie die Mutter ein Recht auf Umgang hat (ebenso wie beide Elternteile die Pflicht zum Umgang haben). Es gibt hier keine Unterschiede. Den Gesetzestext würde ich gerne sehen, der Mütter und Väter unterscheidet. 

Ich habe geschrieben, dass Konsequenzen drohen, wenn etwas übers Familiengericht vereinbart wird und sich nicht daran gehalten wird. Das zählt sowohl für die Mutter als auch für den Vater (auch das hatte ich im Kommentar schon geschrieben).

Nimm Kontakt zum Jugendamt auf, weil was man von dir zu lesen bekommt ist erschreckend.
Das Jugendamt sollte in deinem Fall grundsätzlich prüfen inwieweit das Kind in einem behüteten sozialen Umfeld aufwächst.
Ihr als Eltern tragt eure Probleme auf dem Rücken eines völlig hilflosen Kindes aus, das ist absolut inakzeptabel.
Ein Kind ist kein Gegenstand den man hin und her reicht, kann und will sich niemand anderes um den Kleinen kümmern ist es wohl SELBSTVERSTÄNDLICH dass du als Mutter die Fürsorge übernimmst.
Selbstverständlich hast du dafür deine Interessen hinter die Interessen des Kindes zu stellen. Du hast dich entschieden das Kind zu bekommen, damit verpflichtest du dich die Verantwortung dafür zu übernehmen.

Dass der Vater keinen Bock hat ist unschön, aber nicht zu ändern. Niemand kann ihn zwingen die Vaterrolle zu übernehmen. Das gleiche gilt für den Rest der Familie.


Hosanna2008  21.12.2024, 10:18

Und was ist mit dem father der sich entschieden hat ein Kind zu zeugen?

Du kannst auch mit Baby shoppen gehen - einfach in ein Tragetuch, dann musst du nicht mit einem sperrigen, unpraktischen Kinderwagen rumlaufen.

Das Baby dürfte eher darunter leiden, wenn es über Stunden oder gar Tage von der Mutter getrennt ist.

Dein "ich will ausgehen" zeigt mir, dass es auch bei dir noch etwas mit dem "erwachsenen Verhalten" dauern dürfte.

Angenommen, er hätte der Übernachtung des Babys zugestimmt: Wärst du denn umgehend zur Stelle, wenn sich das Baby von ihm nicht hätte beruhigen lassen?


Klair1500 
Beitragsersteller
 11.05.2024, 10:27

Ja wäre ich der Vater wohnt 10 Minuten entfernt und klar kann ich und mache ich auch oft aber einmal alleine mit der Freundin wäre auch mal schön. Ich kenne das halt so von mir bin Scheidungskind war auch immer Wochenende bei meinem papa

kiniro  11.05.2024, 12:34
@kiniro

Wie oft kümmerst du dich selber um dein Baby?