Alkoholisiert lieber mit Fahrrad oder escooter?

6 Antworten

Wer alkoholisiert am Straßenverkehr teilnimmt, egal ob im Auto, auf dem Fahrrad, auf dem E-Scooter, oder sogar zu Fuß, kann Ärger bekommen. Die Strafen sind verschieden: Führerscheinentzug wenn vorhanden (auch möglich, wenn man mit Rad oder zu Fuß unterwegs war), Punkte, Bußgeld, MPU kann ebenfalls angeordnet werden, etc. Dabei kommt es eben darauf an, wie stark alkoholisiert man ist und ob man eine Gefährdung darstellt, oder sogar einen Unfall verursacht hat. Auch als Fußgänger stellt man betrunken eine Gefahr dar (rote Ampel nicht gesehen, einfach auf die Straße laufen, etc.). Das kann alles Folgen haben.

Und ja, auch Minderjährige können schon Punkte und Bußgelder bekommen. Das passiert zwar äußerst selten, ist aber möglich. Das Punktesystem hat nicht zwangsläufig etwas mit dem Besitz eines Führerscheins zu tun.

Das Beste ist immer, sich fahren zu lassen. Taxi, Freunde, Familie, etc.

Du darfst angetrunken weder das eine noch das andere fahren. Wenn du erwischt wirst, gibt es ärger.

Nimm die Füße. Im Straßenverkehr hast du nix zu suchen. Wenn das zu weit ist, nimm ein Taxi oder frag wen ob er fährt.

Wenn nämlich die Polizei mitkriegt, was du da besoffen machst, kann es sein, dass du nichtmal nen Führerschein machen darfst, bzw. wesentlich später. Du verbaust dir damit dein ganzes Leben. Also sei gescheit und gefährde den Straßenverkehr nicht.

Beides ist dumm.

Fahr lieber mit dem Taxi oder laufe.

Wenn schon, dann nimm das Fahrrad, weil du da mehr Alkohol im Blut haben darfst und dein Führerschein grundsätzlich nicht in Gefahr ist.


ascii0815  25.08.2024, 13:00

Auf dem Fahrrad ist ab 1,6 Promille von einer absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen. Dabei handelt es sich um eine Straftat und es ist mit dem Entzug der Fahrerlaubnis bzw. einer Sperre zu rechnen. Aber auch wenn man unterhalb dieser Grenze Ausfallerscheinungen zeigt bzw. in einen Unfall verwickelt ist, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass dies Konsequenzen nach sich zieht. Da man die eigene Fahrtüchtigkeit im alkoholisierten Zustand unter Umständen nicht richtig einschätzen kann, sollte man auch das Fahrrad nicht benutzen.

Still  25.08.2024, 13:35
@ascii0815

Beim Fahrrad ist der Entzug der Fahrerlaubnis optional, beim KFZ Vorschrift.

ascii0815  25.08.2024, 13:42
@Still

"grundsätzlich nicht in Gefahr" ist dennoch der falsche Ausdruck. Der Entzug der Fahrerlaubnis ist auch beim alkoholisierten Fahrradfahren nicht selten.

ascii0815  25.08.2024, 14:55
@Still

Unter Garantie auch bei Ersttätern. Ich kenne entsprechende Fälle. Natürlich kann man bei einer Alkoholfahrt auf dem Fahrrad auch glimpflich davon kommen. Aber das Ausmaß der Konsequenzen hängt vom Einzelfall ab und lässt sich vorher nicht abschätzen. Ich halte es für unangebracht, jemandem zu raten, betrunken eher Fahrrad als E-Scooter zu fahren. Es geht schließlich nicht nur um Strafen, sondern auch die Gefährdung Anderer oder sich selbst. Und das ist auf dem Fahrrad gleichermaßen gegeben.