ALG2 Renovierungskosten in angemessener Höhe?
...kann ich mir "angemessen" erstatten lassen und das, was darüber hinausgeht selbst beisteuern? Sprich, Laminat für 2,50 € / qm, ich möchte aber Vynil für 7,50 € / qm. Bekomme ich die 2,50 € und kann die Differenz von 5,- € selber tragen?
1 Antwort
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Du bist also Eigentümer vom Fußbodenbelag und wenn der hin ist, dürfen die Center für den Ersatz bezahlen, dem Schröder sei gedankt.
Bei Herrn Kohl vorher gab es so etwas nicht.
Viel Glück.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
schleudermaxe
21.01.2021, 01:21
@Wondertom
Achso, Du wolltest hören, das Job-Center darf nicht bezahlen.
Das konnte ich aus der Frage nicht ersehen.
Da liegst Du dann aber falsch, denn die dürfen bezahlen. Die Zeiten vom Kohl sind ja vorbei.
Du hast die Frage eindeutig nicht verstanden. Die Wohnung ist ohne einen neuen Bodenbelag nicht bewohnbar. Das ist eine Sanierungsmaßnahme mancher WBG durch Umlagerung der Renovierungskosten auf die JC, die ihre Wohnungen zum Teil unrenoviert überlassen. Ich möchte hier auch keine Diskussion darüber führen, warum oder wieso ich mich in dieser sowieso schon miserablen Lage befinde, weil ich befürchte, ich habe es hier mit jemandem zu tun, der glaubt, alle ALG2 Empfänger wären nur Sozialschmoratzer.