ALG1 Bezug nach 2 Wochen Unterbrechung wegen Arbeit möglich?

3 Antworten

Der Anspruch würde nur unterbrochen.

Ohne Sehtest und ohne PBS sollte er nicht starten.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Einen Aufhebungsvertrag sollte er auf keinen Fall unterschreiben, wenn er doch nicht geeignet sein sollte, dann soll der Arbeitgeber ihn kündigen.

Ab Beginn der Beschäftigung laut Arbeitsvertrag hat er keinen Anspruch mehr auf ALG - 1, wenn er in der Woche 15 oder mehr Stunden arbeiten würde.

Der Freibetrag auf Erwerbseinkommen beim ALG - 1 liegt im Monat bei 165 Euro Netto, darüber hinaus würde das Einkommen mindernd auf die Leistungen angerechnet.

Würde er also 15 oder mehr Stunden in der Woche arbeiten, dann besteht erst einmal kein Anspruch mehr auf Leistungen.

Wenn er aber gekündigt würde, weil er nicht geeignet ist, kann er seinen nicht verbrauchten Anspruch wieder in Anspruch nehmen, wenn er sich nicht einen neuen Anspruch durch erfüllen einer neuen Anwartschaftszeit erworben hätte.

Das wäre dann der Fall, wenn er innerhalb von 30 Monaten min.wieder 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hätte.


Elena0589 
Beitragsersteller
 05.09.2024, 21:32

Genau, die Arbeitstelle umfasst 30 Std. die Woche und er hatte Anspruch auf 24 Monate ALG1 bis März 2025.

isomatte  05.09.2024, 22:06
@Elena0589

Dann bleibt sein nicht verbrauchter Anspruch seit der Entstehung für 4 Jahre erhalten.

Wenn er also nach kurzer Zeit eine Kündigung erhalten würde, weil er doch nicht geeignet ist, kann er seinen alten nicht verbrauchten Anspruch wieder in Anspruch nehmen, da er keine neue Anwartschaftszeit erfüllt hat.

Ordnungsgemäß bei der Agentur für Arbeit angemeldet VOR Arbeitsaufnahme würde diese Tätigkeit wahrscheinlich zu einer zeitweisen Einstellung der Leistungen für den Monat der zwei Wochen vollschichtiger Tätigkeit führen.

Gründe :

- für die zwei Wochen vollschichtiger Tätigkeit > 15 Stunden pro Woche steht er der uneingeschränkten Vermittlung in Arbeit nicht zur Verfügung.

- Nebenverdienste > 165 Euro Freibetrag werden zu 100% mindernd auf das ALG I in diesem Fall angerechnet werden. Übersteigt der Zuverdienst abzgl. Freibetrag den zustehenden ALGI - Auszahlungssatz, so kann auch dadurch die Leistung für den betreffenden Monat zeitweilig ausgesetzt werden.

Aber danach kann er wieder ganz normal sein ALG I beziehen.