Alg 2 noch nicht gezahlt weil Gas Rechnung nicht eingereicht?

1 Antwort

Darf das Jobcenter das?

Diese Frage läßt sich nicht immer mit Ja oder mit Nein beantworten.

In diesem Fall würde ich mit Ja antworten, da die Gaskosten zu den Kosten für Unterkunft und Heizung gehören, welche das Jobcenter erstattet. Da werden dann aktuelle Zahlen gefordert.

Du kannst dem Jobcenter papierschriftlich mitteilen, daß Dir bislang keine aktuellere Gasrechnung vorliegt und solltest ebenso auf Deinen Mietrückstand hinweisen.

Falls Du seit September keine Miete mehr gezahlt hast, dann schuldest Du rechnerisch derzeit 4 Monatsmieten, was zur fristlosen Kündigung berechtigt.

Das Jobcenter ist gehalten, Obdachlosigkeit zu vermeiden und kann Leistungen auch vorläufig bewilligen.

Überdies kannst Du einen Vorschuß auf "zu erwartende" Leistungen beantragen.

Etwaigenfalls laß Dir von einer Arbeitslosenberatungsstelle vor Ort helfen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe