Aldi Handy Garantie, Geld zurück?
Hallo,
Ich habe vor mir ein Handy bei Aldi zu kaufen.
Es wird gesagt, dass es 2 Jahre Garantie gibt.
Was ist aber wenn ich zB nach 1 und halb Jahren einen schaden habe, der nicht repariert werden kann und Aldi dieses Handy nicht mehr im Sortiment anbietet?
Bekomme ich dann dass Geld zurück?
Beste Grüße
2 Antworten
"Es wird gesagt, dass es 2 Jahre Garantie gibt".(deine Worte) ... Ja aber ...
In Deutschland gibt es mehr Ausnahmen (Einschraenkungen) der Regeln als in
irgend einem anderen Land. Einfach an den Verbraucherschutz wenden.
PS: Geld zurueck, kann ich mir nicht vorstellen. Besten Falls ein vergleichbares Neugeraet. Aber wie schon gesagt "bestens" ... pers. glaube ich jedoch nicht daran.
Garantie ist eher eine Einschraenkung des juristischen Rechtsanspruch bei fehlender oder mangelhafter Ware. Wird in Deutschland aber immer noch als "freiwillige" (positive) Leistung gesehen.
Die Garantie ist gesetzlich nicht geregelt, sie kann also frei zwischen den beiden Vertragsparteien vereinbart werden. ... Als Ansprechpartner gilt bei der Inanspruchnahme der Garantie aber nicht mehr der Händler, sondern der Hersteller.
Siehe Unterschied zu Gewährleistung (gesetzlich geregelt).Mir musst Du das nicht zeigen, ich kenne den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und freiwilliger Herstellergarantie
Die Garantie wird vom Hersteller gegeben,an den musst Du Dich dann auch wenden im Grantiefall,Aldi selber ist nur für die Gewährleistung verantwortlich.
Was der Hersteller dann macht steht in den Garantiebedingungen,was für ein Handy willst Du bei Aldi kaufen?
OK, dann werden die mit Xiaomi die Abwicklung der Garantie vereinbart haben und die können nachliefern
"Insoweit kann dieser nach eigenem Ermessen entscheiden, das zur Garantiereparatur eingesendete Gerät durch ein generalüberholtes Gerät gleicher Qualität zu ersetzen"
Von Geld zurück steht nichts in den Bedingungen
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung der Hersteller,die legen da auch die Regeln fest und es gibt da keinen Rechtsanspruch,der Verbraucherschutz kann einem da dann auch nicht helfen.