Aktueller Gesetzestext?

1 Antwort

Erstmal muss das Gesetz vom Parlament beschlossen werden - das könnte noch dauern - weil da sicher noch weitere Änderungen und Kompromisse kommen.

Dann muss der Bundespräsident es unterzeichnen und mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erlangt es dann Gültigkeit. Am besten Du siehst dann dort nach.


geheim007b 
Beitragsersteller
 27.06.2023, 16:35

Ich würde es gern vorher wissen, auch wenn eine Klage erst danach möglich ist. Das Zeitfenster ist viel zu eng.

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Chris428  27.06.2023, 19:18
@geheim007b

Eine Klage macht ja erst Sinn, wenn der Gesetzestext bekannt ist. Ohne zu wissen, was wirklich drinsteht, macht eine Klage ja keinen Sinn.

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geheim007b 
Beitragsersteller
 27.06.2023, 19:31
@Chris428

Ich kenne die Entwürfe vom Frühjahr und eine Klage muss ja vorbereitet werden. Da ist jede Info die man bekommen kann wichtig um zur Not noch in der gleichen Woche nachdem das Gesetz veröffentlicht wurde Klage bzw. Verfassungsbeschwerde dagegen einreichen zu können (und jetzt schon vergleichbare Urteile sammeln zu können). Der Entwurf vom Frühjahr war interpretationsfähig... je nach Auslegung kommt dann die Klage oder nicht. Was ich auf keinen Fall akzeptieren werde ist eine Austauschpflicht bei Eigentümerwechsel innerhalb von 2 Jahren ab 2024. Das ist eine Vernichtung von Immobilienwerten im hohen Milliardenbereich (deutschlandweit gesehen). Irgendwo ist Schluss mit Lustig.... und dann so lustige sachen wie was an mieter weitergegeben werden darf mit "Leitplanken" die man nicht kennt und was weiß ich was. Dieses Wünsch dir was soll er in seinen Kinderbüchern verarbeiten, aber doch bitte das Wirtschaftsministerium jemanden übergeben, der davon Ahnung hat.

Ich sage ja nicht er soll automatisch zurücktreten, er soll nur einfach sein Amt nicht mehr ausführen (oh ich lieb diesen Spruch.... der ist so vielseitig :)).

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Chris428  27.06.2023, 19:53
@geheim007b

Dann bereite vor, die Presse hat ja über den gestrigen Kompromiss berichtet. Klage geht erst nach Inkrafttreten, sonst gibt es ja keine Grundlage.

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geheim007b 
Beitragsersteller
 27.06.2023, 20:07
@Chris428
Dann bereite vor

und genau dafür suche ich nach dem Wortlaut :-)

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geheim007b 
Beitragsersteller
 28.06.2023, 08:03
@Chris428

allein die PM ist in großen teilen eine Frechheit und Versprechungen sind für mich erstmal Lügen bis sie tatsächlich fix sind und das Gegenteil bewiesen wird. Zu oft wurden wir in den letzten Jahren belogen

Geil finde ich aber dass Stromdirektheizung als alternative angeboten werden.... da kann man ja nichtmal mit dem Wärmepumpeneffekt der Energie aus der Luft (wenngleich auch dass ne nullnummer ist da sich das im Sommer ausgleicht) argumentieren. Im Stromnetz sind heute unter 50%, nach eine Vollmigration unter 25% erneuerbare Energien..... der rest ist kohle, gas + Import (z.B. Atomstrom). d.H. aktuell wären über 50% nicht erneurbar, künftig bis zu 75% nicht erneuerbar. Das Gesetz ist physikalisch nicht umsetzbar... lasst es endlich sterben und macht erst mal eure Hausaufgaben.

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