Akademischer Grad im Namen?

6 Antworten

Doktorgrad, Ordensname und Künstlername sind die einzigen Zusätze, die nach deutschem Recht im Reisepass[1] und anderen Dokumenten abseits des Namens auf Antrag einzutragen sind. In der "Zone für das automatische Lesen" werden sie nicht berücksichtigt. Ein Anspruch auf Anrede mit diesem Grad bzw.den Namen entsteht auch im Falle eines Eintrags nicht.

Titel wie "B. Sc.", "MA Sc." o. ä. schreibt man nur im akademischen Bereich. Der Dr. ist Bestandteil des Namens und wird auch in den Reisepass eingetragen. Ob man den Doktortitel öffentlich führt oder nicht, kann man selbst entscheiden. Man kann, muss aber nicht ihn bspw. auf den Briefkasten schreiben oder ans Klingelschild.

Hallo xxLiLKira,

an meinem Briefkasten steht nur mein Name - da steht nix von Dipl. Kfm. (FH), denn das ist kein Bestandteil meines Namens. Auch im Perso steht davon nichts!

Etwas anderes wäre es, wenn ich Dr. (Doktor) oder Prof. (Professor) wäre, dann würde im Perso stehen "Titlel: Dr." - aber auch nur dann, wenn ich das so will.

Wenn man/frau einen Brief schreibt, dann kann man in der Anschrift schreiben

"Firma XYZ GmbH Herrn Dipl. Kfm , (FH) ...."

Das muss aber nicht sein, Hans Hansen reicht auch aus.

Wenn es aber ein Doktor oder Professor ist, dann m u s s das dabei stehen. Genauso dann in der Anrede. Denn diese beiden akademischen Grade sind dann Bestandteil des Namens.

Liebe Grüße

ichausstuggi

NUR Doktor und Professor gehören zum Namen, alle anderen akademischen Titel werden weggelassen - der Diplom-Ingenieur Hans Hansen z.B. wird also zum Hans Hansen - evtl. mit "Herr" ergänzt, der Dr. med. Hans Hansen wird zum Dr. Hans Hansen (der Zusatz med. fällt weg) usw.. Im Reisepass o.ä. taucht "Dr." bzw. "Prof." auf, am Briefkasten ists eine "Kann-Regelung", d.h. das darf der Besitzer selbst entscheiden.

Nee, natürlich nicht! Es ist nur der Dr. gemeint, der auch im Personalausweis steht, oder eben der Prof.