AG zieht Kündigung zurück, zählt Urlaub noch?
Folgender Fall.
AG kündigt Arbeitsverhältnis, Betriebsrat widerspricht und der Fall landet vor Gericht, Termin erst im November. Fall ist klar, AN wird gewinnen. AG versucht ihn mit Abfindungen loszuwerden, AN bleibt standhaft.
Heute zieht AG Kündigung zurück und will dass AN ab Montag kommt. Letztes Jahr wurde vom AG der Urlaub 15.7-01.08 genehmigt und ist bereits gebucht. Ausgerechnet am 15.7 soll er kommen, wo er drei Monate schon bittet zurückzukehren!!!
Zählt der Urlaubsanspruch noch? Oder ist das ein Move um vor Gericht zu sagen dass der AN nicht gekommen ist?
3 Antworten
Der Urlaub ist genehmigt ende. Mit dem zurück ziehen der Kündigung ist es so als hätte er nicht gekündigt.
Er sollte auf heden fall denen bescheid sagen das er ab da seinen Genehmigten Urlaub hat und das er was gebucht hat.
Bescheid sagen reicht hier nicht. Da kann sich im Streitfall keiner erinnern.
Wenn ohne RA dann auf jeden Fall nachweisbar!
Die Urlaubsgenehmigung gilt nach wie vor. Die darf der Arbeitgeber nur in extremen Ausnahmefaellen widerrufen und muss dann fuer alle Kosten aufkommen, die im Vertrauen auf die Gueltigkeit der erteilten Urlaubsgenehmigung entstanden sind.
Das Problem ist nur, dass du nicht entscheiden kannst, ob der Arbeitgeber zur Ruecknahme der Urlaubsgenehmigung berechtigt ist oder nicht. Das kann letztendlich nur ein Gericht. Wird die Urlaubsgenehmigung also widerrufen, darfst du den Urlaub nicht eigenmaechtig antreten. Du kannst den Arbeitgeber aber verklagen und gerichtlich feststellen lassen, ob er tatsaechlich zum Widerruf berechtigt war oder nicht. Bei besonderer Dringlichkeit kannst du auch versuchen, eine Einstweilige Verfuegung zu erwirken.
Nachtrag:
Oft genug habe ich es bei anderen kritisiert, jetzt ist es mir auch selbst passiert. Ich hatte zwar den Rechtsweg empfohlen, dann aber den Hinweis darauf vergessen, dass man seinen Rechtsanwalt in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht auch dann selbst bezahlen muss, wenn man die Klage gewinnt. Also im Ernstfall vorher ueberlegen, ob man wirklich einen Anwalt braucht oder ob es auch ohne geht. Beim Arbeitsgericht geht es meist auch ohne.
Ich würde hier schon Arges vermuten. Meines Erachtens zählt der Urlaub.
Aber Du hast ganz bestimmt einen RA für deine Klage, der weiß das besser.
Vielleicht auch mal mit dem BR reden. Aber der haftet auch nicht für seine Aussagen.
Tatsächlich sind sogar drei Wochen genehmigt. Er hat aber nur zwei Wochen gebucht und würde auf die dritte Woche verzichten. Selbst wenn es ein Hinterhalt war, ist das ja vor Gericht eventuell zugunsten des AN anzusehen . Anwalt ist leider im Urlaub :(
Also darf er ganz normal in den Urlaub? Und kommt ab August dann zur Arbeit? Der AG hat in der Rücknahme geschrieben dass ab 15.7 erwartet wird, dass er seiner Arbeit nachkommt. Die müssen ja wissen, dass Urlaub genehmigt ist?