AG zieht Kündigung zurück, zählt Urlaub noch?

3 Antworten

Der Urlaub ist genehmigt ende. Mit dem zurück ziehen der Kündigung ist es so als hätte er nicht gekündigt.


Dudui 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 16:59

Also darf er ganz normal in den Urlaub? Und kommt ab August dann zur Arbeit? Der AG hat in der Rücknahme geschrieben dass ab 15.7 erwartet wird, dass er seiner Arbeit nachkommt. Die müssen ja wissen, dass Urlaub genehmigt ist?

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michele1450  11.07.2024, 17:09
@Dudui

Er sollte auf heden fall denen bescheid sagen das er ab da seinen Genehmigten Urlaub hat und das er was gebucht hat.

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Maximilian112  11.07.2024, 18:47
@michele1450

Bescheid sagen reicht hier nicht. Da kann sich im Streitfall keiner erinnern.

Wenn ohne RA dann auf jeden Fall nachweisbar!

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Die Urlaubsgenehmigung gilt nach wie vor. Die darf der Arbeitgeber nur in extremen Ausnahmefaellen widerrufen und muss dann fuer alle Kosten aufkommen, die im Vertrauen auf die Gueltigkeit der erteilten Urlaubsgenehmigung entstanden sind.

Das Problem ist nur, dass du nicht entscheiden kannst, ob der Arbeitgeber zur Ruecknahme der Urlaubsgenehmigung berechtigt ist oder nicht. Das kann letztendlich nur ein Gericht. Wird die Urlaubsgenehmigung also widerrufen, darfst du den Urlaub nicht eigenmaechtig antreten. Du kannst den Arbeitgeber aber verklagen und gerichtlich feststellen lassen, ob er tatsaechlich zum Widerruf berechtigt war oder nicht. Bei besonderer Dringlichkeit kannst du auch versuchen, eine Einstweilige Verfuegung zu erwirken.

Nachtrag:

Oft genug habe ich es bei anderen kritisiert, jetzt ist es mir auch selbst passiert. Ich hatte zwar den Rechtsweg empfohlen, dann aber den Hinweis darauf vergessen, dass man seinen Rechtsanwalt in der ersten Instanz beim Arbeitsgericht auch dann selbst bezahlen muss, wenn man die Klage gewinnt. Also im Ernstfall vorher ueberlegen, ob man wirklich einen Anwalt braucht oder ob es auch ohne geht. Beim Arbeitsgericht geht es meist auch ohne.

Ich würde hier schon Arges vermuten. Meines Erachtens zählt der Urlaub.

Aber Du hast ganz bestimmt einen RA für deine Klage, der weiß das besser.

Vielleicht auch mal mit dem BR reden. Aber der haftet auch nicht für seine Aussagen.


Dudui 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 17:02

Tatsächlich sind sogar drei Wochen genehmigt. Er hat aber nur zwei Wochen gebucht und würde auf die dritte Woche verzichten. Selbst wenn es ein Hinterhalt war, ist das ja vor Gericht eventuell zugunsten des AN anzusehen . Anwalt ist leider im Urlaub :(

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tunik123  11.07.2024, 18:40
@Dudui

Da ist der ziemlich sicher im Recht. Wenn er ab 15.7. genehmigten Urlaub hat, dann hat er Urlaub. Dann darf der AG nicht erwarten, dass er auf Arbeit erscheint.

Die Hürden, die Genehmigung eines Urlaubs zurückzunehmen, liegen sehr hoch.

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