Affäre mit Ehemaligem Lehrer, was haltet ihr davon?

10 Antworten

Was ich davon halten würde, dieser Typ ist nicht ganz dicht. Wer verheiratet ist und Kinder hat, sollte sich auf sein Familienleben konzentrieren und nicht anderen Röcken nach gucken.

"was haltet ihr davon?"

überhaupt nichts, Begründung lieferst Du gleich mit

Zudem ist er verheiratet und hat Kinder

Ganz davon abgesehen kann ich mir kaum vorstellen, dass er Interesse an einer 17-Jährigen hat...


Annileinka 
Beitragsersteller
 19.12.2018, 16:51

doch, beide waren schon im Bett miteinander. Geht um eine Freundin, nicht um mich. Mach mir ernsthaft sorgen.

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schwarzwaldkarl  19.12.2018, 16:54
@Annileinka

Solche Vollpfosten gibt es tatsächlich un ähm ja, er ist als (angehender) Rektor eine absolute "Fehlbesetzung"...

Ganz davon abgesehen, von Deiner Freundin halt ich übrigens auch überhaupt nichts. Du kannst ihr einen schönen Gruß von mir ausrichten, sie ist eine und hohle Nuss...

Wahrscheinlich braucht er "Frischfleisch" und bald ist Deine Freundin seine EX-Affäre...

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Mike6969  19.12.2018, 17:50
@Annileinka

Wenn deine Freundin vor lauter Liebelei komplett den Verstand verloren hat, kannst Du ihr gut zureden wie Du willst. Habe das schon oft bei frisch Verliebten erlebt, dass man als Außenstehender sieht, wie sie geradewegs in die Katastrophe rennen und für das, was man ihnen sagt, nicht mehr empfänglich sind. Wenn der große Knall kommen sollte, wird sie Dich noch genug vollheulen. Spar dir dafür schonmal deine Kräfte auf.

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Persönlich halte ich weder von dem Lehrer noch von der 17 Jährigen Schülerin etwas.

Zum Fremdgehen gehören immer zwei und die Schülerin ist kein Haar besser als der Lehrer, der eine Familie hat.

Wenn es nicht dich sondern deine Freundin betrifft, dann ist das ihre Sache und irgendwann wird sie die Quittung bekommen.

Du kannst sie darauf aufmerksam machen, aber da die beiden eh schon zusammen...... hatten, dann halte dich am besten da raus.

Hoffentlich kommt sie mal in die Situation - die man keinem gönnt - dass sie auch mal betrogen wird, obwohl

das wird sie ja heute schon:

der Lehrer betrügt sie mit seiner Frau und seine Frau betrügt er mit deiner Freundin. Nettes Gespann.

Hallo! Was würdet ihr von einem 33-jährigen Lehrer halten (wird demnächst Rektor), der was mit seiner 17-jährigen Ex-Schülerin anfängt? Zudem ist er verheiratet und hat Kinder.

Von beiden ist nichts zu halten wobei ich das Verhalten des Lehrers gravierender finde. Er müsste deutlich gescheiter sein aber offenbar ist ihm seine Ehe nicht mehr Wert als sich mit einer 17-jährigen im Bett zu wälzen.

Beweise sammeln -> Polizei melden


Unbesiegt1510  19.12.2018, 16:55

wofür? dass er seine frau betrügt? wer würde denn nicht im knast sitzen, wenn man leute fürs arschlochsein der polizei melden könnte?

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jentolon  19.12.2018, 16:59
@Unbesiegt1510

Möglicher

  • Missbrauch Schutzbefohlener - sie haben sich schließlich in der Schule bereits gekannt
  • oder Missbrauch Jugendlicher - siehe Gesetz

Ah da fällt mir noch ein man kann ihn noch bei der Schulbehörde melden. Er ist ja leitender Beamter.

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Unbesiegt1510  19.12.2018, 17:00
@jentolon

sie ist nicht mehr in der schule und 17. das ist zwar nicht volljährig, aber ich bin mir nicht sicher wie weit man damit kommt

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jentolon  19.12.2018, 17:02
@Unbesiegt1510

Es gibt in dem Alter noch einige Beschränkungen und möglicherweiße liegt ein Missbrauch laut Gesetz vor.

(Ausnutzung einer Zwangslage, etc...)

Außerdem kann in der Vergangenheit in der Schule vllt bereits etc. passiert sein.

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Unbesiegt1510  19.12.2018, 17:05
@jentolon

welche beschränkungen? ich bin mir sehr sicher, dass sie nicht gezwungen wird. davon wird nichts erwähnt und wer würde sowas auf gutefrage schreiben?

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jentolon  19.12.2018, 17:06
@Unbesiegt1510

Ich schreib hier Möglichkeiten auf - es kann sein.

Ihr schreibt hier kategorisch - ne alles in Ordnung!

--> sag mir, was ist in so einem Fall bei einem möglichen Missbrauch besser zu sagen?

Außerdem les halt die Gesetze.

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Mike6969  19.12.2018, 17:03

Sie ist seine Ex-Schülerin und außerdem 17 Jahre alt. Es besteht kein Abhängigkeitsverhältnis mehr. Solange die Affäre einvernehmlich ist, wird die Polizei da garnichts machen. Siehe hier: https://www.expertehilft.de/strafrecht/sex-mit-minderjaehrigen-hier-werden-sie-aufgeklaert

Bei Personen ab 16 Jahren wird davon ausgegangen, dass sie die Reife zur sexuellen Selbstbestimmung besitzen. So sieht es der Gesetzgeber.

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jentolon  19.12.2018, 17:04
@Mike6969

Sherlock Homes

Du kennst den Fall nicht und möchtest hier Richter spielen.

Wer weiß was in der Vergangenheit ablief und was jetzt abläuft!

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Unbesiegt1510  19.12.2018, 17:11
@jentolon

was für er will richter spielen? es ist fakt, dass kein abhängigkeitsverhältnis mehr besteht und die polizei nichts machen wird, für den fall dass...

genauso wie du schreibt er über eventualitäten. wo bist du besser? niemand weiß was vorher ablief, aber wie wahrscheinlich ist das? sehr unwahrscheinlich. außerdem heißt die figur holmes

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Mike6969  19.12.2018, 17:11
@jentolon

Kennst Du denn den Fall, Dr. Watson?

Ich spiele nicht Richter, sondern erläutere nur die Rechtslage dazu. Du willst aber anscheinend den Lehrer am liebsten ins Gefängnis stecken. Also wer von uns beiden spielt hier Richter?

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jentolon  19.12.2018, 17:16
@Unbesiegt1510

lest beide nach und sagt, dass es nicht möglich ist, absolut ausgeschlossen

https:// dejure.org/gesetze/StGB/ 182.html

auschließen und einschließen - Unterschied

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jentolon  19.12.2018, 17:20
@Mike6969

Möglichkeiten kategorisch ausschließen ist fahrlässig.

Zitat: "sehr unwahrscheinlich - kein Abhängigkeitsverhältnis - 16 sex. Reife - Polizei kann gar nichts machen."

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Unbesiegt1510  19.12.2018, 17:22
@jentolon

"straftaten gegen die sexuelle selbstbestimmung"  das ist nicht das selbe wie sex zwischen einer 17 jährigen und einem 33 jährigen, den beide wollen

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Mike6969  19.12.2018, 17:25
@jentolon

Jetzt wirftst Du mir hier schon höchstrichterlich Fahrlässigkeit vor. Das wird ja immer doller mit dir.

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jentolon  19.12.2018, 17:28
@Mike6969

hat keinen Sinn

Für alle die es interessiert - lest den Gesetzestext.

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Tannibi  19.12.2018, 17:18

Er tut nichts Verbotenes.

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