AFD verbieten, ja oder nein?

5 Antworten

Nein. Es ist nicht "der Ostbeauftragte". Es ist ein ehemaliger von der CDU. Der hat so oder so also exakt 0 zu sagen.

Zum verbot: Die AfD ist erwiesen rechtsextrem. Sie ist in meinen Augen verfassungsfeindlich genug. material wurde zu Hauf gesammelt und auch einiges, was nur hinter verschlossenen Türen abläuft.

Mit dem Versuch, uns in Putins Arme zu treiben und unter seine Diktatur zu stellen, hat sie inzwischen den Vogel abgeschossen.

Das wollen "Patrioten" sein? Schämen sollten die sich.

ich denke aber, ein Verbot wird überflüssig. Sobald Wagenknecht ihre Partei gründet, ist die AfD zerlegt.

Angenommen man verbietet sie. Was würde das für ein Bild abgeben? "Unliebsame Meinungen werden aussortiert." Ich finde die AFD aus mehreren Gründen für keine gute Partei, allerdings muss ich zugeben, dass sie auch oft Aussagen treffen, die ich für mich als richtig empfinde. Trotzdem wäre sie für mich keine Option. Allerdings halte ich ein Verbot für falsch.

1. Wenn wir die AFD verbieten, wo ist da die Grenze? Später wird es dazu kommen, dass eine weitere Partei versucht wird, zu verbieten. Dann gibt es 2 Szenarien:

A) Weitere Verbote werden erfolgreich, und wir weichen immer mehr von der Meinungsfreiheit ab.

B) Es wird abgelehnt eine andere Partei zu verbieten, und es gibt von einigen einen Aufschrei wie unfair das doch ist.

So oder so steht Deutschland als inkonsequent da, das versucht unliebsame Meinungen zum verstummen zu bringen.

2. Selbst wenn die AFD verboten werden würde, würde sie nicht einfach verschwinden. Was wären die potentiellen Folgen? Die AFD kann sich mehr denn je, als Opfer positionieren, was sie in dem Fall auch wirklich sind. Und darin sind sie sowieso schon sehr gut. Außerdem würde man der AFD ironischerweise eine noch größere Bühne geben, und die Anhänger würden das ebenfalls nicht auf sich sitzen lassen.

Weil es rechtlich nicht möglich ist.

Dafür hat die Partei zu wenig Wähler.

Und sollte man eine Repräsentation von roundabout 6 Millionen Menschen verbieten - ob nun gerechtfertigt oder nicht - dann gibts eine Radikalisierung, wie sie niemand erleben will.

// Nein xubjan, deine Hetze brauch ich immer noch nicht.


xubjan  22.05.2023, 23:12
Dafür hat die Partei zu wenig Wähler.

10% sind zu wenig? Ernsthaft?

dann gibts eine Radikalisierung, wie sie niemand erleben will.

Man soll also vor Verfassungsfeindlichkeit und Radikalität Angst haben, deswegen diesen radikalen Russlandkuschlern und Deutschlandfeinden still zusehen?

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Crack  22.05.2023, 23:22
@Benbehem

Sie haben in Umfragen 17%.
Das bedeutet nicht, dass sie dies auch zur nächsten Wahl erreichen.

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xubjan  23.05.2023, 07:56
@Benbehem

Nö. Sie haben bei den letzten Wahlen knapp über 10%. Sie wurden in den letzten Jahren in nahezu jeder Umfrage um mehrere Prozent zu hoch eingeschätzt. Dass sie in ihrem befreundeten Umfrageinstitut auf 17% bewertet werden, besagt gar nichts.

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Crack  22.05.2023, 23:22

Warum sollte ein Verbotsverfahren von der Anzahl der Wähler abhängen?

Im nächsten Satz spielst Du dann mit der Masse von 6 Millionen und beschreibst damit eine Drohung. Dann sind es wohl genug?

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meowmint  22.05.2023, 23:25
@Crack

Weil um eine Partei zu verbieten, muss diese "eine Gefahr" der Änderung bzw. Abschaffung der FDGO darstellen. Siehe hierzu, das Urteil zur NPD.

Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche Durchsetzung ihrer verfassungsfeindlichen Ziele

Und die Ziele der AfD sind ja noch nicht einmal laut demm Verfassungsschutz verfassungsfeindlich.

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Crack  22.05.2023, 23:33
@meowmint

Dein Hinweis auf die Anzahl der Wähler war demnach unsinnig?

Das erste Verbotsverfahren lief von 2001 bis 2003.
Die NPD erzielte bei der BT-Wahl 0,4%.

Während des zweiten Verfahrens 2013 bis 2017 waren es zur BT-Wahl 1,3 und 0,4%.

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BelfastChild  22.05.2023, 23:40
@meowmint

Die Junge Alternative und damals auch der inzwischen aufgelöste Flügel werden bzw. wurden als erwiesen extremistisch geführt. Zudem stellte die AfD im letzten Bundestag den Oppositionsführer. Die NPD wurde nur deshalb nicht verboten, weil sie nicht das Potential besitzt, die FDGO zu beseitigen.

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meowmint  22.05.2023, 23:49
@BelfastChild

Der Verfassungsschutz hat seine Einstufung - zuletzt, die der JA - nicht begrüdet. Noch wird diesem im nächsten Jahresbericht zu lesen sein, da dieser das Jahr 2022 betrifft.

Und damit ändert sich die Grundlage (Informationen über die JA) meiner Sichtweise nicht. Und ich treffe meine Entscheidung immer auf Basis von Informationen, nicht weil irgendjemand sagt, dies und jenes ist so.

Bzgl. der NPD - Richtig, hatte ich ja oben auch so geschrieben. Allerdings sehe ich bei der AfD keine verfassungsfeindlichen Ziele.

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BelfastChild  22.05.2023, 23:54
@meowmint

Man kann es in den Medien lesen, allerdings kann die AfD dagegen klagen. Die JA möchte einen möglichst ethnisch homogenen Staat errichten, was der NPD ähnelt.

„Die Positionen des ‚Institut für Staatspolitik‘, ‚Ein Prozent e.V.‘ und der Jugendorganisation der AfD ‚Junge Alternative‘ sind nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Es bestehen keine Zweifel mehr, dass diese drei Personenzusammenschlüsse verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgen. Sie werden deshalb vom BfV als gesichert rechtsextremistische Bestrebungen eingeordnet und bearbeitet.
Das BfV richtet sein Augenmerk nicht nur auf gewaltorientierte Extremisten, sondern hat auch diejenigen Personenzusammenschlüsse im Blick, die menschenwürdewidrige und demokratiefeindliche Ideologien und Konzepte permanent verbreiten. Das IfS, ‚Ein Prozent e.V.‘ und die JA zielen auf die Ausgrenzung vermeintlich ‚Fremder‘ und versuchen, diese Positionen gesellschaftlich anschlussfähig zu machen. Das gezielte Propagieren von Feindbildern und das Schüren von Ressentiments in der Bevölkerung sind zudem generell geeignet, den Boden für unfriedliche Verhaltensweisen gegenüber den Betroffenen zu bereiten.
Es ist Aufgabe und Pflicht des BfV, zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung die Öffentlichkeit über solche Bestrebungen aufzuklären.“

Quelle: https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2023/pressemitteilung-2023-2-ifs-ein-prozent-ja.html

Ps:

Auch in Bezug auf die JA haben sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zur Gewissheit verdichtet. Die Verdichtung ergibt sich aus einer inhaltlichen Verfestigung und teils auch Verschärfung der extremistischen Positionen.
Das in den Äußerungen und Verlautbarungen deutlich zutage tretende Volksverständnis der JA widerspricht dem im Grundgesetz zum Ausdruck kommenden Volksverständnis und ist geeignet, Angehörige vermeintlich anderer Ethnien auszugrenzen und deutsche Staatsangehörige mit Migrationshintergrund als Deutsche zweiter Klasse abzuwerten.
Die JA propagiert ein völkisches Gesellschaftskonzept, das auf biologistischen Grundannahmen beruht, ein ethnokulturell möglichst homogenes Staatsvolk postuliert, Migranten außereuropäischer Herkunft als grundsätzlich nicht integrierbar ausgrenzt und die größte Gefahr in einem vermeintlich gesteuerten Bevölkerungsaustausch zur Vernichtung der „organisch gewachsenen europäischen Völker“ sieht.
Weiterhin stellt die Agitation gegen Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten ein zentrales und beständiges Thema der Verlautbarungen der JA und ihrer Mitglieder dar. Dabei verbinden sich fremdenfeindliche Argumentationsmuster mit islamfeindlichen Ressentiments. Insbesondere Zuwanderern mit (vermeintlich) muslimischem Hintergrund werden in pauschaler Weise Negativeigenschaften zugesprochen, wie kulturelle Rückständigkeit und ein überproportional stark ausgeprägter Hang zu Kriminalität und Gewalt, allein aufgrund ihrer Herkunft und Religion.
Zudem sind Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip festzustellen. Eine Vielzahl von Diffamierungen und Verunglimpfungen politischer Gegner, aber auch des Staates und seiner Repräsentanten an sich, ist Ausdruck davon, dass es der JA nicht um eine Auseinandersetzung in der Sache geht, sondern um eine generelle Herabwürdigung des demokratischen Systems der Bundesrepublik Deutschland.
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meowmint  22.05.2023, 23:58
@BelfastChild

Welche Positionen sind denn das? Die muss ich ja dann im Programm nachlesen können? Wenn nicht, wo lassen sich denn die nachverfolgen?

Welche menschenwürdewidrige und demokratifeindliche Konzepte? Wo werden die genannt? Welche Personen vertreten die? Stehen die im Programm?

Sie zielen auf die Ausgrenzung vermeintlicher Feinde? Woraus schließt das BfV das? Steht das im Programm oder sind das Aussagen, wenn ja welche?

Bei Feindbildern stimme ich sogar zu, aber da wird der gesamte Bundestag zum Glashaus.

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BelfastChild  23.05.2023, 00:07
@meowmint

Es geht nicht bloß ums Programm, sondern auch um Aussagen einzelner AfDler. Dieses ältere Gutachten verdeutlicht, dass die AfD nicht unbedingt immer auf dem Boden des GG zu stehen scheint.

Zudem steht im Grundsatzprogramm von 2016 (S. 27) sowie im Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2017, dass Ausländer allein bei einem Verdacht bezüglich der organisierten Kriminalität ausgewiesen werden sollen, was nicht gerade rechtsstaatlich ist.

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meowmint  23.05.2023, 00:16
@BelfastChild

Ausländer sind keine deutschen Staatsbürger, unabhängig von Migrationshintergrund. Aber da würde ich auch eine Einzelfallprüfung bevorzugen.

Aber sowohl das Grunsatzprogramm wie auch dein älteres Gutachten ist älter als die Entscheidung.

Und ich will in so einem Fall klar wissen, was hat sich geändert, dass bspweise die JA kein Verdachtsfall sondern gesichert rechtsextremistisch sein soll. Das muss ja ein sehr gravierender Punkt sein bzw. sehr entscheidende Infos.

Wieso gibt es die nicht? Je nachdem, wie die aussehen, würde ich ja gffs. sofort meine Meinung ändern?

Das ist wie ein Argument (Behauptung, Begründung, Beispiel) ohne Begründung und Beispiel. Ein Lehrer würde sagen "Setzen, Sechs".

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BelfastChild  23.05.2023, 00:17
@meowmint

Ich habe doch bereits was zitiert. Die AfD kann klagen, aber die Luft wird dünner.

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meowmint  23.05.2023, 00:19
@BelfastChild

Ja. Das ist die Behauptung des BfV. Ohne Begründung, ohne Beispiele.

Und insofern ich die nicht sehe und nicht nachvollziehen kann, weigere ich mich einfach die Meinung / Sichtweise von anderen Leuten für mich als geltend zu betrachten. Meine Meinung bilde ich mir immer noch selbst.

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BelfastChild  23.05.2023, 00:23
@meowmint

Man gelangt nicht so schnell ins Visier des Verfassungsschutzes, radikal darf man so gesehen sein - nur eben nicht extremistisch. Im Internet findet man viele Zitate von AfDlern.

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meowmint  23.05.2023, 00:35
@BelfastChild

Na ja. Ich hab mittlerweile schon den Eindruck, man hat bei der Jagd nach Rechtsextremismus den Verstand verloren.

Ein MAD zum Beispiel verhört Leute, weil sie eine 88 oder eine 1312 auf dem Nummernschild haben, oder weil jemand Frei.Wild hört. Auch wenn ein MAD nicht zum BfV gehört.

Ist das schnell? Kann jeder selbst entscheiden.

Die Zitate von AfD (nicht JA) gibt es, die bei diesen Personen auf eine rechtsextreme Gesinnung schließen lassen können.

Rechtfertigt das eine Beobachtung der AfD auf Bundesebene? Kann jeder selbst entscheiden.

Und im Gegensatz zu sehr sehr vielen, lasse ich den jährlichen Bericht des Verfassungsschutzes in meine Urteilsfindung miteinfließen.

Aber für mich ist nicht entscheinend, was das BfV sagt, sondern WARUM es das sagt.

Und, was das BfV zu anderen Thematiken sagt, die ich als gefährlich erachte; wie die Aussagen des vorherigen BfV - Präsidenten bewertet wurden und was mit diesem geschehen ist - auch das hat natürlich einen Einfluss darauf, wie kritisch ich Aussagen des BfV hinterfrage.

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xubjan  23.05.2023, 07:58
@meowmint

Nette Lügen. Der Verfassungsschutz hat das alles fein säuberlich begründet. Wieso nur solche Lügen?

Wenn du das alles liest, wieso behauptest du solch einen Unsinn?

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BelfastChild  23.05.2023, 12:41
@meowmint
Die Zitate von AfD (nicht JA) 

Auch JA. Ich kann dir nicht ganz folgen. Ist wurscht.

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Die Politik kann keine Partei verbieten. Daher sind solche Absichtsbekundungen nutzlos.

Sollte definitiv verboten werden