Ärger mit Vermieterin Kündigung ihrerseits möglich?

5 Antworten

Eine Bestätigung von einem Maler ist wertlos, ihr benötigt ein ordentliches Gutachten um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Kündigen KÖNNEN ist halt immer das Eine - rechtswirksam kündigen das Andere. Also wenns ihr zu bunt wird könnte sie schon eine Kündigung aussprechen, es ist hier halt nur fraglich inwiefern diese Kündigung vor einem Gericht Bestand hätte wenn ihr erstmal nur rechtliche Schritte einleitet wegen Schimmelbeseitigung. Ich würde da behaupten da stünden ihre Chancen schlecht, selbst wenn ihr tatsächlich am Schimmel schuld gewesen sein solltet.

Könnte halt Überhand nehmen im Sinne von : Ist dem Vermieter nicht mehr zuzumuten das Mietverhältnis weiter zu führen, je nachdem was für eine Schlammschlacht das wird (z.B. wenn ihr euch dann täglich an die Gurgel geht, Richtung Hausfriedensstörung usw). Aber es startet ja erstmal nicht als Schlammschlacht.

Und ihr müsst halt bedenken : Die Vermieterin kann euch das Leben auch trotzdem zur Hölle machen. Deswegen würde ich tatsächlich erst das Gutachten beauftragen bevor ich weiter mache

Nein, das wahrnehmen von Rechten ist kein Kündigungsgrund der vor einem Gericht stand hält.

Ihr solltet aber besser auch die anderen Mieter ins Boot holen, denn dann ist es leichter...und günstiger...

Mit zwei Kindern würde ich aus einer schimmeligen Wohnung freiwillig ausziehen. Auch wenn sie euch nicht einfach so kündigen kann.


silke15790 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 12:30

Wenn’s so einfach wäre hätten wir es schon längst getan

Die Einleitung rechtlicher Schritte begründen weder im Mietverhältnis noch im Arbeitsverhältnis eine Kündigung.