Abzug in Klausur wegen vermutetem Täuschungsversuch?

3 Antworten

die habe ich nicht. aber ich denke, dass man bei einem täuschungsversuch nicht die note schlechter macht, sondern den kandidaten durchfallen lässt - man kann doch nicht wissen, wie viel % der prüfungsleistung echt und unecht sind und daher auch nicht benoten. allein schon deshalb finde ich die benotung angreifbar.


Schokolinda  19.08.2020, 12:23

ps: hier geht es um prüfungsrecht - dazu gibt es auch bücher/ratgeber.

2

Das ist nicht zulässig.

Entweder sie werten es als Unterschleif oder sie bewerten es normal. Dazwischen gibt es nichts.

zum Direktor gehen ... evtl. musst du nachschreiben. Juristisch wird das kaum gelöst. Die Schule ist relativ frei in ihrer Benotung.