Abzug in Klausur wegen vermutetem Täuschungsversuch?
Ich habe eine wichtige Frage, insbesondere an die Juristen unter uns.
Ich habe im Juni eine sehr wichtige Klausur geschrieben, die wegen Corona online zu Hause geschrieben wurde. Ich habe sehr viel Zeit in die Vorbereitung gesteckt. Dadurch waren meine Antworten in der Klausur sehr lang, weil ich eben super viel gelernt habe. Meine Note der Klausur war entsetzend. Der Korrektor hat in seiner Korrektur argumentiert, dass aufgrund des Umfanges meiner Klausurantworten ich nicht alleine gearbeitet haben soll, was definitiv nicht der Wahrheit entspricht.
Kennt irgendjemand eine Norm oder ein Gesetz, das solche Rückschlüsse / Vermutungen verbietet und dass sowas keine Auswirkungen auf das Klausurergebnis haben darf?
Danke!!!
3 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Schokolinda/1444744061_nmmslarge.jpg?v=1444744061000)
die habe ich nicht. aber ich denke, dass man bei einem täuschungsversuch nicht die note schlechter macht, sondern den kandidaten durchfallen lässt - man kann doch nicht wissen, wie viel % der prüfungsleistung echt und unecht sind und daher auch nicht benoten. allein schon deshalb finde ich die benotung angreifbar.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Wenn es NRW ist, dann darf man bei Täuschung auch Punkte abziehen, aber nur da, wo der verdacht besteht und der S. muss die Option zur Stellungsnahme erhalten. Ich finde es gerade ind em Fall sehr schwer nachzuweisen , auch mit einem Anscheinsbeweis...
Ja, Prüfungsrecht: Vielleichtt hilft P. Hoegg schauen: https://studylibde.com/doc/2183808/problemkreis--die-leistungsbewertung--aus--peter-hoegg--s...
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Das ist nicht zulässig.
Entweder sie werten es als Unterschleif oder sie bewerten es normal. Dazwischen gibt es nichts.
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zum Direktor gehen ... evtl. musst du nachschreiben. Juristisch wird das kaum gelöst. Die Schule ist relativ frei in ihrer Benotung.
ps: hier geht es um prüfungsrecht - dazu gibt es auch bücher/ratgeber.