Verdacht auf Täuschungsversuch!?!?

3 Antworten

Einen Anwalt brauchst du dafür nicht,aber du solltest dir vorher mal ein paar Infos einholen, wie du an die Sache herangehst. Das könnte z.B. beim Prüfungsamt sein, beim AStA oder ganz einfach bei der Studienberatung mit Bitte um Weitervermittlung. (Im Übrigen kann man über das Studierendenwerk in der Regel auch kostenlos eine juristische Erstberatung erhalten.)

Sammle deine Argumente schon einmal und stelle deine Sicht der Dinge schriftlich dar. Bevor du das aber als Stellungnahme rausgibst bzw. ins Gespräch gehst, informiere dich an den oben genannten Stellen über deine Rechte und Pflichten in diesem Fall.

Beste Grüße!

In einer Klausur wird meist als Voraussetzung erwartet, dass du den Rechenweg kenntlich machst. Mit fotografisch auswendig gelernten Dingen bestehst du in der Regel KEINE Prüfung, denn es sind Leistungstests.

Wenn der Rechenweg fehlt, du Fehler gemacht hast, und plötzlich aus dem "nichts" das falsche Endergebnis ohne Rechenweg durchstreichst und ominös identisch zu den Ausführungen einiger "Kollegen" das aus dem Hut zauberst, widersprüchlich zu deinen Ausführungen, ja was soll er da denken? Bei mir hatten schon mal ganz nervöse Typen sogar die Immatrikulationsnummer der geklauten Vorlage mit abgeschrieben....

Also erkläre ihm, wie du auf die Ergebnisse gekommen bist. Wenn es deine Gedanken waren, wirst du dich ja wohl "erinnern" können und das Missverständnis schnell aus der Welt schaffen.

Bei mir sind schon mal Studenten durchgefallen, die nicht in der Lage waren, richtig gegebene Antworten auf Fachfragen auch nur ansatzweise im technischen Bereich zu erläutern. Das mal als Warnung für das mögliche Missverständnis zu einer Leistungsbeurteilung.

Zu einer Gerichtsverhandlung wird es nicht kommen.

So wie du es hier schilderst. Ist das doch ziemlich gut. Am besten mit Betonung darauf, dass du nicht schummeln konntest. Und sagen, was du dir bei den Ableitungen denkst, wieso du sie nicht ausführlich hinschreibst etc.

Das schlimmste, was passieren kann, ist, dass du eine mündliche Prüfung machen musst. (Oder eine Wiederholungsprüfung). Einen Täuschungsversuch können sie nur anrechnen, wenn die Beweise haben, woraus offensichtlich nichts wird.

Viel Erfolg.