Abschließende EKS ein Tag nach Frist abgegeben?
Hey,
drohen mir Konsequenzen wie z.B. Rückzahlung der bewilligten Leistungen, wenn ich eine abschließende EKS ein Tag nach der festgesetzten Frist abgebe? Ist das Jobcenter da so streng?
Lg
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Hartz IV, Jobcenter
Ich vermute, daß es vom Sachbearbeiter abhängt.
Schlimmstenfalls entzieht man Dir die Leistungen wegen mangelnder Mitwirkung. Zu einer Rückforderung kann es theoretisch auch kommen. Je nachdem, für welchen Zeitraum die EKS abgegeben werden muß.
Einfach mal anrufen und nachfragen.
Eigentlich sollten die da nicht so streng sein weil es nur 1 tag ist.
Die Abkürzung für Einkommensteuer ist übrigens ESt