Abschleppen auf Kraftfahrstraße mit <50km/h?
Hi.
Auf einer Kraftfahrstraße dürfen ja nur Fahrzeuge mit bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von über 60 km/h fahren.
Das hat ja den Grund, dass auf einer solchen 'Schnellstraße' zügig gefahren werden soll. Meistens sind es ja Überlandstrecken oder Umfahrungen.
Oft genug gibt es aber hier keine Überholmöglichkeiten.
Jetzt hatte ich auf einer solchen Strecke vor mir eine/n Langsamfahrer/in (< 50 km/h), was natürlich nervt. Als die Kraftfahrstraße von einem Kreisverkehr unterbrochen wurde, sah ich den Grund des Langsamfahrens: es war ein PKW, der einen Klein-LKW per Abschleppstange abschleppte (der LKW hatte keine Warnblinker an). Ich hoffte, er/sie biegt nun in eine andere 'normale' Straße ab, aber er/sie befuhr die Kraftfahrstraße weiter.
Darf er/sie das?
Bauartbedingt dürfte er/sie das, aber in der Situation des Abschleppens, in der ja bewusst langsam gefahren werden soll?
(Folge war, dass er/sie über eine Strecke von 3 km einen langen Stau erzeugte, wegen Überholverbot)
Danke!
7 Antworten
Situationsbedingt, warum sollten die das nicht dürfen; ersetze das Fahrzeug mit einem LKW, der darf auch nur 60 fahren über 7,49T.
ob das Abschleppen erlaubt war, steht auf nem anderen Blatt. zur nächsten Werkstatt, auf jeden Fall
Die Einschränkungen des §15a StVO gelten nur für Autobahnen, nicht für Kraftfahrtstraßen. Insofern ist die Antwort auf Deine Frage: ja, der durfte das!
Soweit ich weiß ist nur auf der Autobahn abschleppen verboten(bzw. muss man so früh wie möglich abfahren).
Auf Kraftfahrstraßen darf man das.
ist doch ok,besser langsam und sicher wie zu schnell.klar warnblinker hätte er anmachen müssen
falsch, einen Kleinlkw repariert eben NICHT jede Werkstatt. es reicht aus um zu einer markengebunden Fachwerkstatt zu fahren.
Seit wann ist das so, bei spiegelglatter Straße oder Stau haben alle mindestens 60 km/h zu fahren?
Wie albern! Es geht hier nicht um eine besondere Wetter- oder Verkehrssituation, wo man eh langsamer fahren muss, sondern um eine Abschlepp-Situation.
Ebend, manchmal eben per Schrittgeschwindigkeit.
Laut Frage geht es um das Dürfen, nicht um das Können.
§ 3 StVO Absatz 2 besagt:
"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."
Das Abschleppen ist sicherlich ein triftiger Grund.
Ich vermute aber mal, dass diese Triftigkeit erlischt, sobald sich das Langsamfahren vermeiden lässt (was ja Sinn von § 3 StVO Absatz 2 wäre), nämlich genau dann, wenn eine geeignete Abfahrt kommt.