Absage einer mündlichen Reservierung einer Gaststätte zulässig?
Hallo,
wir haben mündlich zugesagt einen Geburtstag in einer Gaststätte zu feiern. Jetzt mussten wir etwas mehr als zwei Monate vorher doch absagen. Der Wirt möchte nun einen Durchschnittsumsatz berechnen und uns diesen in Rechnung stellen. Darf er das ?
5 Antworten
Bin mir sicher er will durch Druck noch den einen oder anderen Euro abstauben und blufft.
Hoffe eher ein passendes Gesetz zu finden das mir Recht gibt
Er könnte euch einen tatsächlich entstandenen Schaden in Rechnung stellen, d.h. einen Verdienstausfall. Bei einer Absage, die mehr als zwei Monate vor dem Termin erfolgt, wird das aber kaum der Fall sein.
Selbst dann halte ich einen Schadenersatz basierend auf einem fiktiven 'Durchschnittsumsatz' für zu hoch.
Zwei Monate vor dem Termin abgesagt? Da wird ihm kein Richter einen Schadenersatz zusprechen.
Ihr hattet also einen Bewirtungsvertrag mit dem Gastwirt geschlossen, an den ihr euch jetzt nicht mehr halten wollt. Natuerlich steht dem Gastwirt dann ein Ersatz fuer den ihm entstandenen Schaden zu, der auch den entgangenen Gewinn mit einschliesst.
Abgesehen davon ist das noch kein Bewirtungsvertrag, der entsteht erst nach der Bestellung der Mahlzeit
Doch, natuerlich ist ein Bewirtungsvertrag zustande gekommen. Ihr hattet vereinbart, euch an dem betreffenden Tag dort bewirten zu lassen.
du bist leider falsch informiert was ein Bewirtungsvertrag rechtlich ist.
abgesehen davon läuft sein Tagesgeschäft weiter wir hätten einen extra Raum der sonst nicht bewirtet wird. Er macht sein Geld also weiter er hat lediglich keine extra Einnahmen
Ihr hattet den Extraraum gebucht. Dort haettet ihr Umsatz gemacht. Durch eure Stornierung macht ihr nun keinen Umsatz mehr. Daraus entsteht dem Gastwirt ein Schaden, fuer den ihr ersatzpflichtig seid.
Sollte der Gastwirt den Raum jetzt anderweitig vergeben, waere der damit erzielte Gewinn natuerlich von seiner Schadensersatzforderung abzuziehen. Dafuer waert ihr aber in der Beweispflicht.
ich denke der Wirt übertreibt, die Absage war rechtzeitig und er kann andere Gäste in der Zeit bewirten! Schau mal hier: https://www.gutekueche.at/stornogebuhr-fur-tischreservierung-artikel-3205#:~:text=Eine%20Reservierung%20abzusagen%2C%20ist%20keine,den%20Tisch%20neu%20zu%20belegen.
Hab mich vertan es sind 5 Wochen