Abmahnung wegen Berichtsheft?

7 Antworten

Das ist meine erste überhaupt 

Eine Abmahnung ist eine Aufforderung zur Besserung des Verhaltens. Wegen dieser Abmahnung kann Dein AG Dir nicht kündigen.

Kündigungen während der Ausbildung sind nach der Probezeit sowieso nicht so leicht und je näher das Ende der Ausbildung, umso schwerer für den Arbeitgeber. Bei Azubis braucht es i.d.R. sowieso mehr als eine Abmahnung, um kündigen zu können.

Davon abgesehen, wegen dieser Abmahnung könntest Du sowieso nicht mehr gekündigt werden, da der Kündigungsgrund durch die Abmahnung "verbraucht" ist.

Mach Dir jetzt keinen Kopf, es kann nichts passieren. Achte darauf, dass Dir das nicht mehr passiert und gut ist. Alles Gute für die Prüfung

Allgemein kann schon bei der ersten Abmahnung gekündigt werden. Dazu reicht aber "dein Vergehen" nicht aus. Aber eine weitere Abmahnung (egal aus welchem Grund) könnte eine Kündigung nach sich ziehen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

da bist du  aber vorher schon einige Male darauf angesprochen worden... ich hoffe, es ist nicht allgemein deine Einstellung zur Ausbildung, sonst könnte deine Angst berechtigt sein, wobei ein Ausbildungsbetrieb nicht schnell Azubis kündigt....

Komme jetzt all deinen Pflichten nach ,  erfülle deine Aufgaben bestens, damit du nicht  alles kurz vor dem Ziel vergeigst

Glück für die Prüfung!

Wegen einer Abmahnung wirst Du noch nicht gekündigt. Vermutlich ist es nicht das erste Mal, dass Du Dein Berichtsheft nicht ordnungsgemäß vorlegst. Also, pass auf, dass Du es künftig gut und richtig machst.

Hallo,

kurz vor einer Prüfung ist es schwierig, einen Auszubildenden wirklich zu kündigen. Hol das Berichtsheft nach und alles wird gut.

Lieben Gruß
clown999

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung