11. Klasse G9 + Abgeschlossene Berufsausbildung = Fachabitur (NRW)?
Hallo zusammen,
Ich überlege 1 Jahr lang in meinem Beruf den ich gelernt habe zu arbeiten und dann nächstes Jahr mein Fachabitur nach zu holen.
Nun habe ich gelesen das wenn man den Schulischen Teil des Fachabiturs das man sich die Ausbildung anrechnen lassen kann und somit sein Fachabitur hat.
Nun habe ich folgendes überlegt:
An einem Berufskolleg Das Abitur zu machen nach G9. (13 Jahre Abitur)
Diese nach dem 11. Schuljahr abzubrechen (oder wenn es mir gefällt sogar mein Voll abi zu machen)
Weil dann wäre das Ja G9 11. Klasse + 3 Jährige Ausbildung = Fachabitur.
Habe ich das richtig verstanden? Bezieht sich auf NRW.
LG
screa38
2 Antworten
Nein, *so* funktioniert das nicht bzw. es gibt für dich viel geeignetere Wege:
- Es ist richtig, dass man bei Abbruch des Gymnasiums (egal, ob allgemeinbildend oder auf einem Berufskolleg/beruflichem Gymnasium) den schulischen Teil der Fachhochschulreife bekommen kann. Allerdings ist das nur ein Jahr vor dem Abitur möglich. Bei G9 heißt das also: Ende der Klassenstufe 12. Danach muss ein Praktikum, eine Berufsausbildung oder ein freiwilliges Jahr (FSJ, FÖJ) erfolgen.
- Wenn du bereits eine Ausbildung hast, dann hast du viel bessere Alternativen, zur Fachhochschulreife oder zum Abitur zu kommen. Mit einer abgeschlossenen Ausbildung kannst du in die einjährige Fachoberschule einsteigen, mit deren Abschluss du dann die Fachhochschulreife erwirbst.
- Wenn du das Abitur erlangen möchtest, dann ist der Weg über ein Kolleg (nicht: Berufskolleg!) als Erwachsene mit abgeschlossener Ausbildung der geeignetere (Infos hier: www.bundesring.de)
zu 1. Das mit dem Alter habe ich oben noch verbessert; ich war gedanklich bei einem anderen Bundesland. Es ist richtig: In NRW gibt es keine solche Altersgrenze.
zu 2. Du hast recht, da steht "nach Abschluss der Jahrgangsstufe 11 der gymnasialen Oberstufe am Berufskolleg mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12". Wundert mich, wenn das nach der 11. tatsächlich gehen sollte. Aber die Aussage ist eigentlich deutlich. Ich gehe dem mal nach...
Zu. 1 Achso okay jetzt verstehe ich
zu 2. Meinem Bruder der momentan sein Abitur an einem Berufskolleg macht wurde das von den Lehrern erzählt das die den Schulischen Teil des Fachabis haben, war mir jetzt nicht sicher ob das Quatsch von den Lehrern war oder nicht.
Weil wenn ja würde ich das genau so machen weill einfacher kann man sein Fachabitur kaum haben.
Wäre cool wenn du mir deine Erkenntnis mitteilen könntest :D
LG
Nachtrag:
Ich entschuldige mich für die Fehlinformation. Du hattest Recht: Nach erfolgreichem Abschluss der 11. Klasse am Berufskolleg/Berufliches Gymnasium erhält man den schulischen Teil der Fachhochschulreife. Diese wird allerdings nur zur "vollen" Fachhochschulreife, wenn man eine mindestens zweijährige Berufsausbildung vorweisen kann. Ein Praktikum reicht dann nicht aus. Ggf. ist die Fachhochschulreife dann auch nur in NRW gültig.
(siehe: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_show_h_anlage?p_id=21123 §13a)
Bleibt die Frage, ob eine Ausbildung, die *vorher* gemacht wurde, dann auch zählt.
Wenn ja: Dann steht dir dieser Weg tatsächlich offen.
Ich halte dennoch den Weg über die einjährige Fachoberschule für den geeigneteren.
@liavah werde mich aber über deinen alternativ Vorschlag informieren
Ich glaube und bitte korrigiert mich, wenn das falsch ist, aber du hast erst nach der 12. Klasse bei G9 den praktischen Teil der FH.
Es ist falsch.
Nach der 12. Klasse (G9) hat man den schulischen Teil der Fachhochschulreife und keinesfalls den praktischen.
@liavah
Zu 1. Als ich damals auf dem Berufskolleg war waren viele der Mitschüler weit über 19 also denke ich wird das immer noch gehen oder?
Zu 2. Habe ich hier unter dem 3 Punkt etwas anderes stehen was ist denn nun richtig? https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/themen/a/anerkennung_fachhochschulreife/schulischer_teil/index.php
Zu 3. Es geht mir darum nicht diese Abschlussprüfung schreiben zu müssen.
Zu 4. Danke werde ich mir mal anschauen!