Abholen von fremden Kindern als Kindermädchen?

4 Antworten

Normalerweise dürfen kitas nur kinder an verwandte abgeben und das muss vorher ausdrücklich von den erziehungsberechtigten angekündigt sein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das ist versicherungstechnisch ein Minenfeld. Abhängig davon, ob es sich um eine private Hilfeleistung, eine Tätigkeit als Angestellte oder als Gewerbetreibende handelt, ist die jeweilige Situation anders.

Prinzipiell würde ich an eine Haftpflichtversicherung denken. Bei Selbstständigen kommen noch Kranken- und Rentenversicherung hinzu. Welche Risiken die Haftpflichtversicherung abdeckt und ob die Beiträge dann noch bezahlbar sind, sollte mit der Versicherung bzw. einem unabhängigen Agenten im Einzelfall geprüft werden. Auch eine Unfallversicherung kann nicht schaden, aber auch das ist von der konkreten Situation abhängig. Bei einem korrekt gemeldeten Anstellungsverhältnis sollte das mit abgedeckt sein.

Erst einmal wird von den Eltern (also den Erziehungsberechtigten/ Sorgeberechtigten bei denen die Kinder leben) bei der Betreuungseinrichtung festgelegt "wer" die Kinder hinbringt und abholt, "wer" informiert wird falls die Kinder früher abgeholt werden sollen.

Unfallversicherung für die Wegstrecke... müssen das nicht die Arbeitgeber des Kindermädchens mit ihrer Versicherung aushandeln?

wenn die Erziehungsberechtigten ihr schriftliche Erlaubnis dazu geben, ist das ok