Ab wann ist das Kind in meiner Obhut wenn die Mutter das Kind in den Kindergarten bringt?
Hallo, ab welcher Uhrzeit befindet sich das Kind in meiner Obhut wenn die Kindesmutter sie in den Kindergarten bringt. Laut umgangsplan sind die abholzeiten um 13 Uhr vom Kindergarten, jedoch bin ich der Meinung dass sie in meiner Obhut ist, sobald das Kind sich im Kindergarten befindet, da ich ja auch in dieser Zeit angerufen werde, wenn etwas im Kindergarten sein sollte bspw. Wenn das Kind krank ist etc. Das Kind erhält ja für jeden Tag die sie bei mir verbringt Bürgergeld, doch as Jobcenter rechnet einen Tag erst, wenn das Kind mindestens 12 Stunden an dem Tag bei mir verbringt, da ich sie jedoch um 13 Uhr laut umgangsplan abhole, rechnet das Jobcenter diesen Tag nicht mit, obwohl sie bei mir mittag isst usw. Habt ihr da mehr Erfahrung was dieses Thema rechtlich gesehen betrifft?
Mfg
wer bist Du? Eine Tagesmutter?
Vater
3 Antworten
Die Zeit in der ein Kind im Kindergarten ist, hat die Kindergärtnerin die Obhut. Deine Zeit beginnt erst um 13h. Dann bist Du für alles verantwortlich.
Laut umgangsplan sind die abholzeiten um 13 Uhr vom Kindergarten,
Genau ab dieser Zeit.
jedoch bin ich der Meinung dass sie in meiner Obhut ist, sobald das Kind sich im Kindergarten befindet,
Der Plan sieht doch eindeutig anderes vor. Oder etwa nicht?
Wie sieht es aus, wenn der Kindergarten geschlossen ist?
da ich ja auch in dieser Zeit angerufen werde, wenn etwas im Kindergarten sein sollte bspw. Wenn das Kind krank ist etc.
Das ist logisch, da dies auch die Abholzeit beeinflußt.
rechnet das Jobcenter diesen Tag nicht mit, obwohl sie bei mir mittag isst usw.
Dann erhält wohl die Mutter für diesen Tag das Bürgergeld. Das JobCenter zahlt nicht doppelt.
Ihr Beide (Eltern) könnt das mit dem JobCenter klären, dass der ganze Tag für Dich zur Anrechnung kommt.
Das JobCenter wird Euren Streit nicht für Dich ausfechten.
Dann musst Du es mit dem JobCenter ausfechten. Notfalls über einen Widerspruch. Schließlich würde das Bürgergeld für Mütter auch nicht um die Kindergartenzeit gekürzt werden.
du darfst das kind um 13 uhr abholen und ab da fängt die zeit an zu ticken. ist das kind krank und geht nicht in die kita hast du ja eben keinen umgang
Die Mutter bezieht kein Bürgergeld.