Abhauen mit 18; Polizei nicht suchen?

12 Antworten

Wenn Deine Schulpflicht vorbei ist, bist Du frei.

Warum muss alles immer so kompliziert sein?

Du bist volljährig und hast das Recht auf ein eigen bestimmtes Leben!

Es ist nicht die Aufgabe der Polizei die Absichtserklärungen erwachsener Kinder gegenüber deren Eltern zu verwalten!

Die Verhältnismäßigkeit verlangt, dass jede Maßnahme, die in Grundrechte eingreift, einen legitimen öffentlichen Zweck verfolgt und überdies geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn („angemessen“) ist. Eine Maßnahme, die diesen Anforderungen nicht entspricht, ist rechtswidrig.

Warum schreibst du deinen Eltern nicht einfach einen schönen Abschiedsbrief, in dem du deinen Weggang begründest.

Du schreibst:

und meine Eltern erhalten darüber keine Auskunft, also über den Ort + die Polizei interessiert das dann nicht weiter, wenn die sagen, sie sollen nach mir suchen oÄ?

Kann es sein, dass der Haussegen schief hängt und du dich von deinen Eltern ungerecht behandelt fühlst?

Zwischen den Zeilen lese ich, dass es dir eigentlich doch ganz recht wäre, wenn sich jemand Sorgen machen und nach dir suchen würden.

Im Übrigen handelt die Polizei nicht nach Interessenlage, sondern nach dem Polizeigesetz. Ausführliche Informationen hält z.B. das PolG NRW bereit.

Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW)

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=3120071121100036031

Du schreibst:

Wenn ich der Polizei sage, dass ich von zu Hause weggehe und sie nicht nach mir suchen brauchen, weil nichts passiert ist........

Diese Aussage kann bestenfalls für den Moment gelten, in dem sie bei der Polizei getroffen wurde.

Ob oder was unmittelbar danach passiert, betrifft bereits die Zukunft, die leider auch die Polizei nicht vorhersagen kann.

Wenn du volljährig bist, sind deine Eltern nicht mehr deine Erziehungsberechtigten. Dann darfst du dich aufhalten, wo du willst, das ist ein Grundrecht, siehe Art. 11 GG. Und selbst bei einer Vermisstenanzeige wird erst dann reagiert, wenn tatsächlich Anhaltspunkte vorliegen, dass dir etwas zugestoßen ist.

Mit 18 steht es dir frei, hinzugehen wohin du willst, du brauchst dafür keine Erlaubnis deiner Eltern, dementsprechend ist es auch nicht nötig "abzuhauen".

Wenn du einfach so wortlos verschwindest, und niemand weiß was geschehen ist, werden deine Eltern vermutlich eine Vermisstenanzeige aufgeben und die Polizei wird dann nach dir suchen. Es wäre also sinnvoll, die Eltern darüber zu informieren, dass du weggehst, das müssen sie akzeptieren.

Mit 18 kannst du gehen wohin du willst, zumindest in Deutschland.

Wenn dich deine Eltern suchen, dann wir ihnen die Polizei genau das sagen.

Wenn es für deine Eltern überraschend kommt, würde ich sie aber anrufen, oder ihnen sonstwie mitteilen, dass sie sich keine Sorgen machen sollen.