Abgewiesene Reklamation bei Tisch - wie sinnvoll dagegen vorgehen?
Bei einem im Möbehaus bestellten Tisch haben sich in der Lackierung der Tischplatte mehrere Risse gebildet (der Lack ist dort aufgesprungen). Das hat sich 'von selbst' so ergeben, also ohne eine Fehlbehandlung von unserer Seite. (Ich vermute Spannungen in der stabverleimten Holzplatte).
Ich habe das mit Fotos beim Möbelhaus reklamiert im Rahmen der Gewährleistung, was dort aber ('nach Rücksprache mit unserem Hersteller') zurückgewiesen wurde.
Zitat: "teilen wir Ihnen mit, dass es sich bei dem vorgebrachten Mangel um keine berechtigte Beanstandung handelt."
Wie kann ich sinnvoll gegen diese in meinen Augen 'coole Abfuhr' vorgehen?
Danke für entsprechende Tipps!
Wann wurde der Tisch gekauft?
Der Tisch wurde Ende 2020 bestellt und März 2021 geliefert.
Wie alt ist der Tisch denn?
Der Tisch wurde Ende 2020 bestellt und März 2021 geliefert.
3 Antworten
Der Tisch wurde Ende 2020 bestellt und März 2021 geliefert.
Dann ist der Einwand des Herstellers berechtigt. Die Garantie ist abgelaufen. Bei der Gewährleistung kommt es zur Beweisumkehr. Du musst den nachweisen, dass der Fehler in der Verantwortung des Herstellers liegt. Oder hast du bereits um März oder vorher reklamiert?
Rechtschutzversicherung einschalten und verklagen lassen.
Danke für den Hinweis!
Vielleicht gibt es ja noch zuvor sinnvolle Zwischenschritte?
Ich habe mal einen Hersteller angeschrieben, ob er mir Foren nennen kann, die mir bei der Reparatur helfen könnten. Mit Angabe Modell , Photos, wie alt. War vom Rasenmäher das verrostete Gehäuse . Hab am nächsten Tag ein Neues bekommen.
Woher weisst du, dass es ueberhaupt eine Garantie gibt und wie lang die ist?
Beweislastumkehr war 2021 noch nach 6 Monaten. Erst seit diesem Jahr sind es 12 Monate. Das gilt aber nur fuer Neuvertraege.