Der Tisch wurde Ende 2020 bestellt und März 2021 geliefert.

Dann ist der Einwand des Herstellers berechtigt. Die Garantie ist abgelaufen. Bei der Gewährleistung kommt es zur Beweisumkehr. Du musst den nachweisen, dass der Fehler in der Verantwortung des Herstellers liegt. Oder hast du bereits um März oder vorher reklamiert?

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Das ist juristisch ein wenig kniffelig, weil es im Gesetz nicht definiert ist. Im §57 a StGB ist definiert, dass das Gericht eine lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung aussetzt. Man kommt also üblicherweise frei. Der Gesetzgeber hat aber ein Schlupfloch gefunden: Wird die besondere Schwere der Schuld vom Gericht festgestellt, ist diese Aussetzung der Bewährung nicht möglich. Dann ist lebenslang tatsächlich lebenslang, wenn es keine Begnadigung gibt.

https://dejure.org/gesetze/StGB/57a.html

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