Ab wieviel tagen kriegt man als "schulverweigerer" Bußgeld?
Und ab wieviel tagen?
2 Antworten
Die Verhängung eines Bußgelds beantragt die Schule durch die Meldung der fortgesetzten beim Schulschwänzerei beim Schulamt. Wie lange die Schule damit wartet liegt in deren Ermessen - das kann schon nach 5-10 Tagen sein oder - wenn ein guter Kontakt zu den Eltern besteht und bekannt ist, dass die sich kümmern, erst nach Wochen. Das Schulamt schickt zuerst eine Verwarnung mit Androhung des Bußgelds. nur wenn keine Reaktion erfolgt und die Schwänzerei weitergeht, wird das Bußgeld tatsächlich verhängt und auch eingetrieben.
Wenn die Eltern können das Bußgeld komplett vermeiden, wenn sie mit der Schule Kontakt halten, sich ans Jugendamt oder eine Beratungsstelle wenden und alle Schreiben ordentlch beantworten. Leider hat auch der Staat nicht die Macht, die Schulpflicht gegen den konsequent durchgesetzten Willen des Schülers durchzusetzen. Daher wäre es unbillig, engagierte Eltern von Schulschwänzern zu bestrafen. Es ist nicht immer alles auf falsche oder fehlende Erziehung zurückzuführen.
Auf unserer Schule gibt es das nur wenn man Artest Pflicht hat d.h du bist 18 und wenn du dieses Artest nicht vorweisen kannst gibt es unentschuldigte Stunden und dann muss man die mit Bußgeld begleichen. Wenn du unter 18 bist bekommst du einfach nur unentschuldigte Stunden (ist aber auch schlecht)