Ab wieviel jahren Gründungsmitglied einer Partei?

4 Antworten

Grundsätzlich ist eine Partei erstmal ein Verein. Und den können 7 Personen gemeinsam gründen.

Um das zu tun, müssen die Personen entweder volljährig sein oder das Einverständnis ihrer Eltern haben. Wenn zudem ein Vorstandsamt übernehmen, müssen die Eltern dem ebenfall zustimmen und die Haftung übernehmen.

Wenn diese Vereinigung eine Partei Im Sinne des Parteingesetzes werden will, muss sie zu Landtagen oder dem Bundestag kandidieren. Und dazu ist in der Tat erforderlich, dass die Kandidaten das Wahlrecht zur jeweiligen Wahl haben, was sich zwischen 16 und 18 bewegt.

Da die Kandidaten aber wiederum nicht identisch mit den Parteimitigliedern sein müssen, ist theoretisch keine Volljährigkeit bzw. Wahlalter der Mitglieder erforderlich. Diese könnten auch z.B. ihre Eltern als Kandidaten aufstellen, obgleich die ggf. nicht in der Partei sind.

Genaueres findest Du beim Bundes- oder Landeswahlleiter. Alle Infos sind im Internet abrufbar. Die wichtigsten Grundlagen sind das PartG, BWahlG und BWahlO.

man muss ja auch das passive Wahlrecht haben, und das bekommt man erst mit 18, aber Gründungsmitglied kann man theoretisch trotzdem sein, man darf nur nicht wählen und nicht gewählt werden, somit ergibt sich daraus ja auch keinen Sinn,

Alle natürlichen Personen können eine Partei gründen (also auch Minderjährige bzw. Personen die nicht das aktive oder passive Wahlrecht haben).

Damit sie aber auch zu den Wahlen zugelassen wird, sind besondere Anforderungen zu erfüllen (Parteiengesetz)

http://www.bundeswahlleiter.de/de/parteien/parteigruendung.html

Beispiel:

Im Jahre 2010 wurde in Bochum durch 13-jährige Jugendliche die "Soziale Grüne Partei (SGP)“ gegründet.

mindestens 18 Jahre alt sind